Hallo Biene,
Du mußt innerhalb der letzten 3 Jahre (vor dem Tag der Arbeitslosmeldung)mindestens 360 Tage in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden haben, es müssen also Beiträge zur Alo-Versicherung abgeführt worden sein.
Hdh?
LG
Andrea
Hi!
Ich glaub so eine ähnliche Frage hatten wir schon.
ALSO wenn ich das richtig verstanden habe, bekommen ich nach meinem Studium, falls ich keinen Job habe kein AL-Geld.
JETZT hat mir aber jemand gesagt wenn ich zwischendurch gearbeitet habe und alle Abzüge bezahlt habe habe ich Anspruch.
Aber wie lange muß man da gearbeitet haben???
Ich hab ein halbes Jahr Praktikum gemacht und war in der Zeit praktisch voll arbeiten, hab alle Abzüge bezahlt und mich selbst krankenversichert....
Aber ein halbes Jahr reicht sicher nicht aus oder???
VLG Biene
Stricken ist das neue Yoga
Hallo Biene,
Du mußt innerhalb der letzten 3 Jahre (vor dem Tag der Arbeitslosmeldung)mindestens 360 Tage in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden haben, es müssen also Beiträge zur Alo-Versicherung abgeführt worden sein.
Hdh?
LG
Andrea
Du riechst so gut
Ich finde Dich - so gut
Danke Andrea!!
Das ist genau die Info die ich brauchte!!!
LG Biene
Stricken ist das neue Yoga
gerne
LG
Andrea
Du riechst so gut
Ich finde Dich - so gut