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Thema: Auto - Totalschaden

  1. #1
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    Standard Auto - Totalschaden

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    Hallo

    Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen

    Montag morgen ist jemand in unser (geparktes) Auto gefahren und der Gutachter hat jetzt Totalschaden festgestellt Das Auto war schon ziemlich alt, fuhr aber noch tapfer und hat auch gerade erst 2 weitere Jahre TÜV bekommen.

    Im Gutachten wird das Auto auf 300 € geschätzt (Schaden über 4000 €) - also werden wir wohl wahrscheinlich nur diese 300 € abzügl. MwSt. bekommen, oder? Aber dafür bekomme ich doch kein vergleichbares Auto War das nicht mal so, daß man bei 2 Jahren TÜV irgendwie mehr bekommen hat für sein Auto? Oder ist das überholt und wir haben jetzt einfach nur Pech, kann man vielleicht was einklagen?

    Ich bin sooo wütend und traurig und irgendwie machtlos - nur weil jemand die Verkehrsregeln missachtet, werden wir jetzt bestraft

    Liebe Grüße
    Peggy

  2. #2
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    Liebe Peggy

    Wenn das Auto einen Wert von 400 € hat,wieso ermittelt man einen Schaden von 4000€?
    War der andere Wagen so kaputt?
    Du kannst im Internet unter Schwacke.de den aktuellen Zeitwert des Fahrzeugs ermitteln.
    Wer hat denn das Gutachten überhaupt erstellt?
    Du hast bestimmt eine Rechtsschutzversicherung;die würde ich mit den Fakten vertraut machen und Sie bitten sich darum zu kümmern.
    Deine Wut kann ich gut verstehen.
    Viel Glück,

    tabea

  3. #3
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    Hallo Tabea

    Unser Auto hätte ohne diesen Unfall einen Wert von 300€ sagt der Gutachter - das Auto ist auch schon ziemlich alt (1986 BJ.) und wenn man es jetzt reparieren würde, müßte man mindestens 4000€ reinstecken das zahlt wahrscheinlich keine Versicherung. Der andere Wagen ist auch Totalschaden.

    Der Gutachter wurde uns von unserer Versicherung empfohlen und der hat das auch schonmal für uns bei einem anderen kleineren Schaden gemacht.

    Ja genau - wir werden mal unsere Rechtsschutzversicherung ansprechen, sobald die Versicherung sich gemeldet hat, vielleicht können die ja noch was machen!!

    Danke

    Viele liebe Grüße
    Peggy

  4. #4
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    Find heraus, was dein altes Fahrzeug bei einer Inzahlungnahme gebracht hätte! Das können u.U. auch mal 3000 € sein.
    Und mit dieser Zahl gehst du an die gegnerische Versicherung. Hat bei mir mal prima funktioniert!
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  5. #5
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    Hallo Aladdin

    Na das ist ja ein prima Vorschlag das versuch ich mal und zur Not mit Rechtsbeistand

    Danke
    Liebe Grüße
    Peggy

  6. #6
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    Hallo Peggy!

    Oh jeh, da drücke ich Dir die Daumen.

    Liebe Grüße
    Christine

  7. #7
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    Hallo Peggy!

    Als mir jemand in mein altes Fahrzeug gedüst ist, wurde mit dem Gutachten auch ein geringerer Fahrzeugwert ermittelt, als die Behebung des Totalschadens gekostet hätte.

    Ich wollte den Schaden trotzdem beheben lassen und mein Versicherungs-Jogi hat mir damals auch gesagt, dass - sollte ich das wünschen - der Schaden auf Kosten des anderen am Fahrzeug behoben werden muss. Auch wenn mein Auto nur auf 1000 € geschätzt würde und die Reparatur 5000 € kosten würde. Ich hoffe, das stimmt jetzt, was ich von mir gebe. Ich habe meinen Wagen reparieren lassen, obwohl ein wirtschaftl. Totalschaden begutachtet wurde. Und die Reparatur war teurer als das Fahrzeug noch an Wert hatte...

    Setz dich doch mal mit deinem zuständigen Beabeiter deiner KfZ-Versicherung in Verbindung. Der kann dir das doch sicherlich sagen...

    Möchtest du das Fahrzeug denn gerne reparieren lassen oder findest du die festgesetzen 300 € einfach zu gering??

    Deine Versicherung kann auch einen zweiten Gutachter einschalten

    Tut mir sehr leid für dich! Das ist soooo besch*****. Du hast ohne dein Zutun jetzt nen PKW Verlust und die Rennerei *tröst*

    Viele Grüsse
    Dajana

  8. #8
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    Hallo Dajana

    Hab gerade nochmal mit meinem Versicherungsfutzi gesprochen - also die Versicherung übernimmt wohl den Schaden, wenn die Reparaturkosten nicht mehr als 30% den Wert des Fahrzeuges überschreiten komisch - da wird das bei uns wohl nix

    Und reparieren wird wohl sowieso nix, das Auto ist zu alt und hat wohl einen nicht unerheblichen Schaden an der Hinterachse - da geht das wohl nicht so einfach

    Na mal schauen, was die Versicherungen jetzt sagen

    Danke und viele liebe Grüße
    Peggy

  9. #9
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    @Christine Danke, das hilft bestimmt

    LG
    Peggy

  10. #10
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    Weiss eigentlich jemand, ob Versicherungen heute noch nach Gutachten abrechnen ohne den Schaden beheben zu lassen?
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