Hallo Biene,

Wenn kostenlose Anzeigenblätter auch einen redaktionellen Teil enthalten, reicht der Aufkleber "Keine Werbung einwerfen" auf dem Briefkasten nicht aus. Diese Blätter dürfen trotzdem eingeworfen werden. Du solltest deshalb einen besonderen Hinweis darauf anbringen, dass auch keine Anzeigenblätter erwünscht sind oder die Redaktion in einem Schreiben darauf hinweisen.

Für Werbezettel, die in Tageszeitungen oder Wochenblättern eingelegt sind, gilt der Aufkleber "Keine Werbung einwerfen" nicht. Sie sind Bestandteil dieser Zeitungen und können nicht separat zurückgewiesen werden.

Liebe Grüße
Fides