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Thema: Frage zu Mietkürzungen

  1. #1
    Registriert seit
    13.11.01
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    Standard Frage zu Mietkürzungen

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    Hallo,

    hat jemand einen Link wo ich nachschauen kann, wieviel Miete ich bei undichten Fenstern in 3 Zimmern kürzen kann bzw. weiß das jemand?
    Briefe mit Einschreiben und Fristsetzung etc. sind schon längst raus, aber ich müßte wissen wieviel ich nun kürzen darf.
    Vielen Dank und viele Grüße
    Ella

  2. #2
    Registriert seit
    10.06.00
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    25,643
    Hallo Ella,

    schau mal hier:

    http://www.anwaltonline.com/.

    LG
    Jerry

  3. #3
    Registriert seit
    19.03.03
    Beiträge
    678
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    Hallo Ella!!!

    Also wegen den Fenstern an sich kannst du nichts machen. Aber wegen den Folgeschäden, sprich: Kälte, Nässe, Lärm, ...

    Also z.B. bei einer Temperatur unter 20 °C steht dir eine Minderung von 35 % zu!
    Bei den anderen kommt es auf die Schwere des Mangels an.

    Ich hoffe ich konnte dir helfen

    *Bussi*
    TweetyGirl

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