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Thema: Und wieder mal Ärger mit Ebay

  1. #11
    Registriert seit
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    Hallo Jerry,

    manchmal kommen Emails nicht an

    Ruf doch einfach an? Die Telefonnummer könntest Du über www.teleauskunft.de recherchieren.

    LG
    T

  2. #12
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    Liebe Jerry
    Das ist ja nun schon eine Woche her,ich würde mich da nun nicht mehr drum bemühen.
    Er hatte genug Zeit,zu antworten.
    Auch wenn der Preis interessant war,irgendwie finde ich es schon unverschämt,nach einer abgeschlossenen Auktion auf evtl. auftretende Fragen des Käufers nicht zu reagieren.
    Wahrscgheinlich liegst du mit deiner Vermutung richtig,dass ihm der Preis einfach nicht zusagt.
    Wenn der Typ Auktionen *laufen* hat,mit denen er Geld verdient,dann muss er sich,mit oder ohne Urlaub ,mit den Leuten,die ihn anmailen,auseinandersetzen,sonst soll er den Artikel doch nicht einstellen,wenn ihm das zuviel ist.
    Dass er plötzlich erkrankt sein soll,oder vielleicht einen Unfall hatte,solche Zufälle gibts ab und zu,allerdings,wenn man ehrlich ist,doch eher seltener.
    Viel Glück...und ,ich denke du hast genügend Geduld aufgebracht,mir würde das jetzt reichen.

    Liebe Grüße,

    tabea

  3. #13
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    Liebe Tabea,

    genauso sehe ich das auch, ich denke mal der meldet sich nicht mehr schon alleine wegen dem Preis ( er hat damit keinen Gewinn gemacht), aber wie schon gesagt das ist sein Risiko.

    LG
    Jerry

  4. #14
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    Liebe Jerry!

    Ich würde den Verkäufer weiter im Auge behalten und schauen, ob er die Digitalkamera vielleicht nochmal anbietet.

    Auch, wenn es Dir nicht weiterhilft, interessant ist das dann schon und Ebay interessiert das bestimmt auch.

    Du hast im übrigen die Möglichkeit über Ebay, den Verkäufer nachhaltig daran zu erinnern, dass er dort Regeln nterliegt und die besagen, dass er den Artikel zu dem ersteigerten Preis verkaufen m u s s.
    Liebe Grüsse,
    Corleona

  5. #15
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    Hallo!

    Oftmals hilft schon eine Mail mit dem Hinweis auf die entsprechenden Paragraphen, das er gezwungen ist nach BGB blablabala den Artikel zu verkaufen, der Du einen rechtsgültigen Kaufvertrag hast....

    Hilfe dazu gibt es sehr nette im Ebay Forum!!! Poste da doch einfach mal! Ich hab da immer nette Tipps bekommen!

    Und notfalls hilft auch mal der Satz, das Du wenn er es weiterhin vorzieht sich nicht zu melden, Deinen Anwalt und Deine Rechtschutzversicherung informieren wirst....
    Du weißt vielleicht das Du das nicht hast, aber er nicht!

    Mir hat das schonmal seh geholfen

    LG Biene
    Stricken ist das neue Yoga

  6. #16
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    @Corleona,

    das werde ich sowieso machen.

    @Biene 79,

    so wie Du es beschrieben hast, habe ich es schon gemacht ( mit Anwalt gedroht, ihn auf die Paragraphen hingewiesen)= null Reaktion, aber im Ebay Forum werde ich mich mal umsehen .

    Danke Euch.

    LG
    Jerry

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