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Thema: Verordnung

  1. #1
    Registriert seit
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    Standard Verordnung

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    Hallo,

    ich frage mich immer, wenn ich ein Produkt
    kaufe, wie lange es denn wohl schon in dem
    Laden gestanden hat. Leider haben ja bisher
    die wenigsten Produkte Haltbarkeitsdaten.
    Es gibt zwar diese ungefähren Aufbewahrungs-
    zeiten, aber die läßt sich aufgrund der fehlenen "Ladenstehzeit" nicht genau berechnen.

    Gibt es eine Verordnung für die Geschäfte,
    wann sie die Produkte aus dem Verkauf
    nehmen müssen? Ich habe immer ein schlechtes Gefühl, wenn ich ein Produkt kaufe, daß nicht so bekannt oder die Verkäuferin es aus der letzten Ecke kramt. Mir ist es auch schon passiert, daß meine ziemlich teure Body-Lotion von Donna Karan "schlecht" war.

    Kennt sich da jemand aus?

    Viele Grüße

  2. #2
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    Hallo,

    grundsätzlich gilt, dass ein ungeöffnetes, sprich originalverpacktes, Produkt mindestens 30 Monate haltbar sein muss, ansonsten muss ein Haltbarkeitsdatum angegeben werden.

    In der Praxis ist das nicht so einfach - da hast du Recht!!! Wenn man dann so eine "Zitrone" erwischt, ist das ärgerlich.

    Ich kann dir auch nur den Tipp geben, Produkte, die selten verlangt werden, eher in größeren Geschäften zu kaufen, wo vielleicht doch mehr Umsatz gemacht wird.

    Viele Grüße
    Britta

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