Frechheit - und eine unglaubliche noch dazu.
Liebe Grüße
Caitlin
Hallo!
Ich hab eine Geschäft mit einem Ebay Verkäufer gemacht 2mal Nagellack und zweimal Lipgloss.
Das ganze kam heute an in einem Umschlag und drumherum eine Plastiktüte der Post. Der eine Nagellack war kaputt und alles andere versaut!!!
Wie bitte kann man sowas in einem normalen dünnen Briefumschlag schicken und nicht mal irgendwas polstern oder drumrumwickeln.
Ich bat um Ersatz oder eine Rückerstattung. Anwort:
Hallo,
sorry, scheint wirklich nicht gerade gut gelaufen zu
sein. Doch an dieser Stelle muss ich Ihnen mitteilen,
dass es nicht mein Verschulden ist, dass die Post so
mit der Ihnen anvertrauten Ware umgeht. Habe schon
viele dieser Päckchen auf diese Art und Weise
verschickt und immer zufriedene Worte erhalten. Das
Glas ist ja auch sehr dick, sodass es nur mit hohem
Kraftaufwand zu zerstören ist. Bitte setzen Sie sich
mit Ihrer Post in Verbindung und versuchen Sie dort
Ihre Ansprüche geltend zu machen.
Wünsche Ihnen viel Glück dabei.
Gruss
.....
HÄÄÄÄÄÄÄÄÄ!
LG Biene
Stricken ist das neue Yoga
Frechheit - und eine unglaubliche noch dazu.
Liebe Grüße
Caitlin
Ich hab ihm jetzt mal geantwortet, das meines Wissen zwar nach BGB das Risiko ab dem Versand auf den Käufer übergeht, aber das Fahrlässigkeit dieses verhindert.
Also wenn der Verkäufer fahrlässig gehandelt hat, muß er auch die Konsequenz tragen.
Und ich finde es fahrlässig, Nagellackfläschchen in einem stinknormalen Briefumschlag ohne Polsterung zu verschicken!!!
LG Biene
Stricken ist das neue Yoga
Wenn man überlegt, wie schnell so ein dämlicher Umschlag kaputtreissen kann!
Was musstest du denn an Versandkosten bezahlen?
Das ist ja wohl ein Hammer !
Es versteht sich wohl von selbst, dass man GLAS (egal wie dick auch immer) gepolstert versendet!!!
Hast Du etwa noch zusätzlich etwas für die "Verpackung" gezahlt???
Liebe Grüsse,
Corleona
Hallo Biene!
Klasse find ich das auch nicht. Es kann zwar immer was passieren beim Versand, aber man kann doch wenigstens einen Lupo nehmen - ist doch eine Selbstverständlichkeit!
Allerdings befürchte ich, dass du da nichts machen kannst. Das Problem ist ja auch, dass er dich ebenfalls schlecht bewerten wird, wenn du ihn/sie schlecht bewertest. Lass doch einfach die Bewertung aus oder bewerte erst, nachdem er bewertet hat.
Eine Bekannte von mir hat mal eine Original-CD ersteigert. Sie hat auch tatsächlich die CD bekommen - aber nur die CD, ohne Hülle und ohne Booklet! Da hat sich der Besitzer wohl die CD gebrannt und die Originale versteigert. Auch ne totale Unverschämtheit!
Aber in der Beschreibung stand leider nur CD und nicht, dass sie mit Original-Verpackung ist - was echt eine Selbstverständlichkeit sein sollte. Eigentlich...
Ich hab mal Bewertungen von einem Typen gesehen, der E-Books versteigert hat.
Wisst ihr, was ER unter einem E-Book verstanden hat?
Eine E-Mail mit dem Buchtext
Ich dachte, ich fall vom Ast!
Hallo Biene!
Beim "Versendungskauf" geht die Gefahr zwar auf den Käufer über; dies bezieht sich jedoch nur auf die Beförderungsgefahr. Bedeutet: für solche Schäden, für welche die Beförderung ursächlich oder mitursächlich war. Also bspw. wenn das Postauto einen Unfall hat und dein Päckle deswegen zerstört wird. Du trägst allerdings nicht die Gefahr für Untergang oder Verschlechterung infolge nicht ordnungsgem. Verpackung.
Und eine ordnungsgm. Verpackung ist hier wohl nicht erfolgt.
Also: zahl nix bzw. buch zurück
Darcie
2 Euro für Versand, 1,44 hat draufgeklebt! Aber bitte so einen Luftpolsterumschlag hätte ich gerne bezahlt! Oder er hätte es umwickelt mit irgendwas, das hätte guten Willen gezeigt....
LG Biene
Stricken ist das neue Yoga
@Biene,
das ist ja ganz schön heftig .
Ich habe auch nach langen hin und her mailen meine Digi-Cam bekommen, nur der Haken = sie geht leider nicht .
LG
Jerry