Schön, dass es ohne Probleme geklappt hat! Aber du hast ohnehin das Recht, selbst zu entscheiden, ob neu oder nachgebessert; der Händler darf nur dann z.B. Nachbesserung verweigern, wenn sie für ihn mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist (für alle, die das schon immer mal wissen wollten )
LG
Babs