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Thema: Was geht denn da bei Beautynet

  1. #1
    Avatar von HopiStar
    HopiStar ist offline Queen of f***g everything
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    Standard Was geht denn da bei Beautynet

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    Hallo-Hallo,

    war mal Jemand letzlich auf der Page ?

    Da kommen einem auf einmal Laszlo, Carita, Ayer und Co. entgegen...hieß es nicht mal---die Beautynet würde es nicht mehr geben ?

    Viele Grüße, Hopi
    Im Grunde ist ein Diamant auch nur ein Stück Kohle, das die nötige Ausdauer hatte

    Das Leben sollte NICHT eine Reise ins Grab sein mit dem Ziel wohlbehalten und in einem attraktiven und gut erhaltenen Körper anzukommen, sondern eher seitwärts hineinzuschlittern, Chardonnay in einer Hand, Erdbeeren in der anderen. Den Körper total verbraucht und abgenutzt, und dabei jubelnd …WOW, was für ein Ritt...!

  2. #2
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    Hi Hopi,

    Beautynet hatte offiziell Insolvenz angemeldet, hat sich jetzt aber neu "firmiert" und macht weiter. Dass es plötzlich viele neue Marken gibt kann daran liegen, dass sie den Prozess gegen Lancaster gewonnen haben. Diese hatten jedoch Berufung eingelegt und das Ganze liegt jetzt beim BGH. Entweder haben die jetzt schon ein bestätigtes Urteil oder sie rechnen damit, dass dieses Urteil vom BGH abgesegnet wird. Und dann stehen dem Online-Handel in Deutschland alle Tore offen, denn Prestigekosmetik darf dann nicht mehr nur dem stationären handel vorbehalten sein.
    Liebe Grüße,
    Petra

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  3. #3
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    heißt das, wir müssen Beautynet die Daumen drücken?

    denn dann würde es auch viele andere tolle Sachen online zu kaufen geben????

    Oh ja,

    ALegria

  4. #4
    Exuser37 Guest
    Hm, liefern die denn zuverlässiger, man hörte ja eine Zeitlang nix Gutes....

  5. #5
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    Der "Fall" Beautynet ist etwas komplexer, da es dazu noch eine recht windige Vorgeschichte gibt. Fakt ist, dass dieses BGH Urteil neue Weichen für den Internet Handel stellen kann - aber nicht muss. Zumal Beautynet extra zu diesem Zweck zwei Parfümerien gekauft hatte.

    In Deutschland ziehen sich alle Firmen mit "selektiver Distribution" an ihren Depotverträgen hoch. Auch nach diesem Urteil werden die Kosmetikunternehmen nach wie vor aussuchen können, wen sie beliefern und wen nicht. Wir sind aber noch weit von amerikanischen Verhältnissen entfernt, leider. Das sieht man auch auch Politik der Firmen eigene Online Shops zu eröffnen.

    In den USA ist es kein Thema, dass Produkte online verkauft werden können - wenn das Umfeld stimmt - in Deutschland hat das I-Net aber immer noch einen bad touch. Das wird das BGH Urteil wahrscheinlich auch nicht ändern. Sicherlich wird die Liefersicherheit bei Beautynet steigen, wenn sie direkte Verträge mit den Kosmetikunternehmen haben. Jedoch werden sicherlich nicht alle Marken davon betroffen sein.

    Hier mal ein wenig Hintergrund zum Thema:

    Der Kosmetikhersteller Lancaster wurde jetzt per Gerichtsurteil gezwungen, den Internet-Kosmetikversender Beautynet mit seiner teuren Markenware zu beliefern. Diese teuer aufgebauten Marken sollen bei keinem billigen Drogeriemarkt im Regal landen. Das Konzept der Hersteller: Nur in ausgewählten Depots - wie Parfümerien oder auch schon mal Regale oder Stände in Kaufhäusern branchenintern hochtrabend genannt werden - dürfen sie zu kaufen sein. Denn nur dort stimmt die Aura, die Beratung und der Nimbus des Luxus, den diese Güter benötigen. Selektives Vertriebssystem ist der Fachbegriff.
    Der wahre Grund ist eher schlicht: Die Produkte sollen nicht als Sonderangebote verramscht werden, denn das könnte die Marke schädigen und die Preise drücken.
    Bald muss Lancaster Ware im Bestellwert von 50.000 Euro an Beautynet liefern. Nach rund zwei Jahren Rechtsstreit, schlug sich das Oberlandesgericht in München auf die Seite des Online-Händlers. Das Gericht konnte die Befürchtung, die Marken könnten Schaden nehmen, nicht nachvollziehen. Die Absatzwege Internet und stationärer Einzelhandel seien durchaus nebeneinander denkbar. Das Urteil ist damit richtungsweisend für die Zukunft.
    Doch weil dieses Urteil nur ein so genanntes Feststellungsurteil war, ohne konkrete handlungspflicht, fühlte sich Lancaster nicht verpflichtet zu liefern. Statt dessen ging man in Berufung beim Bundesgerichtshof. Doch durch eine einstweilige Verfügung muss in der Zwischenzeit geliefert werden.
    (Quelle: Handelsblatt/Netzwelt v. 29.04.02, S. N5)
    Liebe Grüße,
    Petra

    _______________________

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