Hallo!

Fristlos kannst Du nur in den fällen Kündigen in denen man vorraus sehen kann das eine vorherige Abmahnung eh nichts bewirken kann,denn die ist ja dafür da das ein Arbeitnehmer sein Fehlverhalten korrigieren kann.


Allgemein gilt,zwei Abmahnungen.Das mit dem eigenmächtig angetretenem Urlaub ist ja auch so eine Sache.Ist er vorher schriftlich beantragt worden??? Wenn ja,es aber noch keine Zustimmung gab kann der Angestellte ja sagen das er allerdings auch nicht abgelehnt wurde





LG