Die meisten Studinen, die nebenbei jobben, sind nicht _verpflichtet_, eine Steuererklärung abzugeben, können es aber freiwillig tun.
"Wer freiwillig eine Steuererklärung abgibt, kann sich zwei Jahre Zeit lassen ( § 46 Abs.2 Nr.8 EStG ). Die Einkommensteuerveranlagung für 2002 beispielsweise muss dem Finanzamt bis spätestens 31.12.2004 vorliegen. Diese Frist ist nicht mehr verlängerbar. ("Ausschlussfrist")"
Wenn ihr euch nicht auskennt und/oder niemanden in der Verwandtschaft und Bekanntschaft habt, dann fragt nach bei Asta, Studentenrat etc. oder einem Lohnsteuerhilfeverein in eurer Nähe.
Bei den meisten Studijobseinkünften reicht schlicht die geringe Höhe der Einkünfte schon für die Rückzahlung aus, man kann allerdings zum einen für ein späteres Jahr "Verluste", z. B. aus den Ausbildungskosten, ansammeln, zum anderen könnte es ja doch mal mehr werden.
Sammeln bzw. zur Beratung mitbringen ist ratsam bei:
Bescheinigungen über bezogene Lohnersatzleistungen, z.B. Arbeitslosen- oder Krankengeld, Arbeitslosenhilfe.
Rentenbescheide
Mieteinnahmen
Bankbescheinigungen über gezahlte bzw. von der Bank bereits an das Finanzamt überwiesene Zinsabschlag- oder Körperschaftssteuern ( sofern Sie es versäumt haben , Ihre Kapitaleinkünfte freistellen zu lassen bzw. diese Einkünfte den Freibetrag überschreiten ).
Konkursausfallgeld
Bescheinigung des Anlageinstituts über vermögenswirksame Leistungen ( Anlage VL )
Verträge zur privaten Altersvorsorge ( Riester-Rente )
Abfindungen / Auflösungsvertrag
Belege/ Quittungen über Ausgaben für Sonderausgaben / Vorsorgeaufwendungen :
Vorsorgeaufwendungen wie Kranken-, Lebens-, Unfall-, Haftpflicht-, Pflege-Versicherung
Spenden
Steuerberatungskosten
Belege/Quittungen über außergewöhnliche Belastungen wie :
Krankheitskosten (Zahnersatz, Brille, Fahrtkosten usw.)
Beerdigungskosten / Scheidungskosten
Kurkosten (amtsärztliches Attest vor Kurbeginn oder vergleichbares Dokument )
Unterhalt an Angehörige ( Nachweise über Zahlungen, Nachweis eigener Einkünfte und Bezüge )
Hilfe im Haushalt ( Nachweis Krankheit, Behindertenausweis...)
Schwerbehindertenausweis ( falls vorhanden )
Belege/Quittungen über Ausgaben im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit ( Werbungskosten ) :
Nachweise über Fahrtkosten Wohnung Arbeitsstätte und Dienstreisen
Beiträge zu Berufsverbänden (Gewerkschaften)
Belege / Quittungen für Arbeitsmittel
Belege / Quittungen für typische Berufsbekleidung
Aufwendungen für das Arbeitszimmer
Aufwendungen für berufliche Weiterbildung
Bewerbungskosten
Nachweise über Fahrtätigkeiten, Einsatzwechseltätigkeiten bzw. doppelte Haushaltführungen, Mietvertrag Zweitwohnung
Belege über Beitragszahlungen für das aktuelle und abgelaufene Beitragsjahr im Lohnsteuerhilfeverein ( Kontoauszug oder Barquittung )
Kosten für eigene Berufsausbildung (Teilnahmebescheinigung, Rechnung Teilnahmegebühr usw.)
Beruflich bedingte Telekommunikationskosten (Telefon, Handy, Internet)
Kinder :
Ausbildungsnachweise und Verdienstbescheinigung bei Kindern über 18 Jahre ( Ausbildungsvertrag / Studienbescheinigung / Wehrdienst- oder Zivildienstbescheinigung; Eigene Einkünfte des Kindes (z.B. Lohnsteuerkarte, Gehaltsbescheinigungen, Bafög-Bescheid...; Nachweis der auswärtigen Unterbringung )
Belege/Quittungen über Kinderbetreuungskosten (z.B. Kindergartengebühren)
Aufhebungsbescheide zum Kindergeld
Der unter deutschen Gebildeten am meisten verbreitete Aberglaube ist der, dass sie Englisch koennten. (Johannes Gross)