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Thema: Steuererklärung?

  1. #1
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    Standard Steuererklärung?

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    Ich habe es leider verpeilt, für das Jahr 2002 eine Steuererklärung zu machen. Abgabefrist ist ja, wie ich gelesen habe, der 31. Mai 2003 gewesen. Kann ich, als Privatperson/Arbeitnehmer jetzt immernoch meine Steuererklärung für 2002 abgeben, oder ist das völlig sinnlos? Kennt sich wer damit aus?

  2. #2
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    Klar kannst Du die Steuererklärung noch machen. Eigentlich müsstest Du schon angemahnt worden sein. Dann kannst Du noch eine Fristverlängerung beantragen.
    LG Frankenschnegge
    Good things come to those who wait

  3. #3
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    Angemahnt werden? Ich muss ja eigentlich keine machen, oder? Ich bin eigentlich Studentin mit einem Studentenjob, aber mir ist letztens aufgefallen, dass ich Lohnsteuer zahle, warum auch immer.
    Wo beantrage ich denn diese Fristverlängerung? Kann ich nicht einfach die Erklärung ausfüllen und abgeben? Ich glaube, mir müsste jemand erklären, was ich genau machen muss, ich bin völlig unerfahren

  4. #4
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    Hi Ansa!

    Mir geht es ähnlich wie Dir - habe von dem ganzen Kram absolut keine Ahnung!

    Vielleicht könnte mich/uns ja mal jemand aufklären?
    Was braucht´s denn genau für die Steuererklärung? Und wieviel Geld bekommt man ca. raus?

    Bin in dem Punkt wirklich schrecklich unwissend ...

    Flake
    A fish can love a bird - but where would they live?

  5. #5
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    Morgen Ansa,

    Du schreibst an Dein zuständiges Finanzamt Frankfurt Stadt mit Deiner Steuernummer (vielleicht hast Du eine vom letzen / vorletzen Jahr?) zwei kurze Sätze.

    Ungefähr so:

    Sehr geehrte D. & H.,

    ich bitte hiermit um eine Fristverlängerung zur Abgabe meiner Lohnsteuererklärung 2002.

    Mfg,
    Ansa

    Dann bekommst Du einen Brief mit Deiner Steuernummer (falls Du keine hast) und der Frist zur Abgabe.

    LG,
    Shiva
    Yes, yo! aha! Yes, yes!

  6. #6
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    Achso: In der Steuernummer ist ersichtlich, ob Du Arbeitnehmer aus nichtselbstständiger Arbeit bist oder was anderes.
    Wenn Du keine Steurnummer hast, kannst Du das ja dazuschreiben.

    Aber im Prinzip reicht es auch ganz einfach aus, da die das dort in ihrem Computer eh sehen
    Yes, yo! aha! Yes, yes!

  7. #7
    mafalda ist offline Portenya with an attitude
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    Die meisten Studinen, die nebenbei jobben, sind nicht _verpflichtet_, eine Steuererklärung abzugeben, können es aber freiwillig tun.

    "Wer freiwillig eine Steuererklärung abgibt, kann sich zwei Jahre Zeit lassen ( § 46 Abs.2 Nr.8 EStG ). Die Einkommensteuerveranlagung für 2002 beispielsweise muss dem Finanzamt bis spätestens 31.12.2004 vorliegen. Diese Frist ist nicht mehr verlängerbar. ("Ausschlussfrist")"

    Wenn ihr euch nicht auskennt und/oder niemanden in der Verwandtschaft und Bekanntschaft habt, dann fragt nach bei Asta, Studentenrat etc. oder einem Lohnsteuerhilfeverein in eurer Nähe.

    Bei den meisten Studijobseinkünften reicht schlicht die geringe Höhe der Einkünfte schon für die Rückzahlung aus, man kann allerdings zum einen für ein späteres Jahr "Verluste", z. B. aus den Ausbildungskosten, ansammeln, zum anderen könnte es ja doch mal mehr werden.
    Sammeln bzw. zur Beratung mitbringen ist ratsam bei:

    Bescheinigungen über bezogene Lohnersatzleistungen, z.B. Arbeitslosen- oder Krankengeld, Arbeitslosenhilfe.

    Rentenbescheide

    Mieteinnahmen

    Bankbescheinigungen über gezahlte bzw. von der Bank bereits an das Finanzamt überwiesene Zinsabschlag- oder Körperschaftssteuern ( sofern Sie es versäumt haben , Ihre Kapitaleinkünfte freistellen zu lassen bzw. diese Einkünfte den Freibetrag überschreiten ).

    Konkursausfallgeld

    Bescheinigung des Anlageinstituts über vermögenswirksame Leistungen ( Anlage VL )

    Verträge zur privaten Altersvorsorge ( Riester-Rente )

    Abfindungen / Auflösungsvertrag

    Belege/ Quittungen über Ausgaben für Sonderausgaben / Vorsorgeaufwendungen :

    Vorsorgeaufwendungen wie Kranken-, Lebens-, Unfall-, Haftpflicht-, Pflege-Versicherung

    Spenden

    Steuerberatungskosten

    Belege/Quittungen über außergewöhnliche Belastungen wie :

    Krankheitskosten (Zahnersatz, Brille, Fahrtkosten usw.)

    Beerdigungskosten / Scheidungskosten

    Kurkosten (amtsärztliches Attest vor Kurbeginn oder vergleichbares Dokument )

    Unterhalt an Angehörige ( Nachweise über Zahlungen, Nachweis eigener Einkünfte und Bezüge )

    Hilfe im Haushalt ( Nachweis Krankheit, Behindertenausweis...)

    Schwerbehindertenausweis ( falls vorhanden )

    Belege/Quittungen über Ausgaben im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit ( Werbungskosten ) :

    Nachweise über Fahrtkosten Wohnung – Arbeitsstätte und Dienstreisen

    Beiträge zu Berufsverbänden (Gewerkschaften)

    Belege / Quittungen für Arbeitsmittel

    Belege / Quittungen für typische Berufsbekleidung

    Aufwendungen für das Arbeitszimmer

    Aufwendungen für berufliche Weiterbildung

    Bewerbungskosten

    Nachweise über Fahrtätigkeiten, Einsatzwechseltätigkeiten bzw. doppelte Haushaltführungen, Mietvertrag Zweitwohnung

    Belege über Beitragszahlungen für das aktuelle und abgelaufene Beitragsjahr im Lohnsteuerhilfeverein ( Kontoauszug oder Barquittung )

    Kosten für eigene Berufsausbildung (Teilnahmebescheinigung, Rechnung Teilnahmegebühr usw.)

    Beruflich bedingte Telekommunikationskosten (Telefon, Handy, Internet)

    Kinder :

    Ausbildungsnachweise und Verdienstbescheinigung bei Kindern über 18 Jahre ( Ausbildungsvertrag / Studienbescheinigung / Wehrdienst- oder Zivildienstbescheinigung; Eigene Einkünfte des Kindes (z.B. Lohnsteuerkarte, Gehaltsbescheinigungen, Bafög-Bescheid...; Nachweis der auswärtigen Unterbringung )

    Belege/Quittungen über Kinderbetreuungskosten (z.B. Kindergartengebühren)

    Aufhebungsbescheide zum Kindergeld
    Der unter deutschen Gebildeten am meisten verbreitete Aberglaube ist der, dass sie Englisch koennten. (Johannes Gross)

  8. #8
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    Danke! Zwei Jahre Zeit lassen klingt gut, hast Du das aus sicherer Quelle?
    Bei mir würde es wahrscheinlich auch reichen, einfach die Einkünfte hinzuschreiben und die Lohnabrechnungen in Kopie beizufügen, um die Kohle wiederzubekommen.

    Bekomme ich eigentlich die gesamte Lohnsteuer zurück oder nur einen Teil? Ich arbeite wie gesagt auf Studentenbasis und sollte eigentlich nur die 10 % Rentenbeitrag zahlen.

  9. #9
    mafalda ist offline Portenya with an attitude
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    War "Steuerwerk". Da fällt mir ein: eine klasse Infoquelle hierfür ist auch noch die Krankenkasse, v. a. die AOK und die Techniker. Die haben viel zu Studijobs!
    Der unter deutschen Gebildeten am meisten verbreitete Aberglaube ist der, dass sie Englisch koennten. (Johannes Gross)

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