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Thema: Rezeptgebühren und co: grrrrrrrrrr....

  1. #1
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    Standard Rezeptgebühren und co: grrrrrrrrrr....

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    Als ich gestern inner Apotheke war, um mir die vom Arzt verschriebenen Medikamente abzuholen, traf mich echt der Schlag:

    12 Euro Rezeptgebühren und das als Schülerin ohne Einkommen (okay, wenn man vom Nebenher-im-Supermarkt-Job absieht, da verdien ich aber so gut wie nischt)!
    Und das für ein Antibiotikum und zwei Medikamente, die in der Re-Import-Version nur etwa 4 Euro kosten - aber der Arzt entscheidet ja, was er verschreibt.

    Damit hatte ich garnicht gerechnet, bin auch erst seit kurzem 18 und hatte mir noch keine Gedanken darüber gemacht, zumal ich dachte, als Schülerin sei ich befreit. Als die Apothekerin meinen -Blick sah, erklärte sie mir, dass das nächstes Jahr noch teurer werden würde (in meinem Fall 15 Euro plus 10 Euro für den Arztbesuch ) und dass ich nur befreit werde, wenn meine Eltern unter ner best. Einkommensgrenze liegen (und die ist verdammt niedrig, muss wohl irgendwo bei der von Sozialhilfeempfängern liegen). Mit anderen Worten: Nur ganz Arme werden befreit und ab 2004 sowieso nicht mehr. Krank werden ist was für Reiche!

    Super, und wenn ich daran denke, dass die Entzündung, die ich jetzt hatte chronisch ist und ca. 3-4 mal im Jahr kommt, dann kann ich schonmal anfangen, für den nächsten Arztbesuch zu sparen!

    So, wollte nur mal meine Wut ablassen! Danke für's zuhören!

    LG, Martina

  2. #2
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    Hallo maneschijn!

    Also ich hätte jetzt auch gedacht, daß Du als Schülerin noch befreit bist, 18 hin oder her.
    Ich mußte während meiner Lehrzeit (20-22 Jahre) auch keine Rezeptgebühren zahlen, da die Befreiung galt.

    vg, sharkzzz

  3. #3
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    Gibt es nicht auch eine Befreiung für chronisch Kranke?

    Soweit ich weiss ja, aber weiss jemand ab wann das gilt?
    Ich wollte das ab nächstem Jahr nämlich beantragen, weil es so schweineteuer wird...

    Gilt da das Einkommen oder die Höhe der Rezeptgebühren, die da zusammenkommen???

    Bitte, bitte, weiss das wer? Ich hab bei den Krankenkassen nichts darüber gefunden.

    Gruß Cordu

  4. #4
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    Hallo Martina ,

    mein Sohn ist 17 und auch Schüler. Ihm ist es schon passiert, dass auf dem Rezept *gebührenpflichtig* angekreuzt war, obwohl er noch von den Gebühren befreit ist. Das war ein Fehler der Arzthelferin (ist mir in der Apotheke aufgefallen, da ich sonst nichts für seine Medikamente bezahlen musste). Soviel ich weiß, ist man doch während der Ausbildung altersunabhängig von Rezeptgebühren befreit

    Vielleicht kannst du in der Arztpraxis anrufen, die müssten es doch genau wissen.

    LG
    Martina

  5. #5
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    Hallo Cordu,

    1 % des Familien-BRUTTO-Einkommens müssen auch chronisch Kranke leisten(plus Besch. des Arztes), danach wirst Du befreit - ist zumindest bei der Barmer so. Und auf mein Jahres-BruttoProzent komme ich nie ganz

    LG
    Andrea
    Du riechst so gut
    Ich finde Dich - so gut

  6. #6
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    Danke Andrea, aber wie läuft das denn ab, muss man dann erstmal 1 Jahr lang Quittungen sammeln als "Beweis" oder reicht die Bescheinigung "chronisch krank" dafür?

    Gruß Cordu

    P.S. Ich weiss, ichkönnte auch mal bei der Krankenkasse anrufen...

  7. #7
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    @Martina:

    Nee, ich muss definitiv zahlen. Hab ja extra bei der Apothekerin und bei meiner Krankenkasse nachgefragt, ob da nicht ein Irrtum vorliegt.

    @sharkzzz:

    Bei dir lag das aber einige Jahre zurück, oder? Vielleicht war es damals anders. Es wird ja jedes Jahr mehr gekürzt. Oder verdienen deine Eltern vielleicht weniger als meine? Oder liegt es daran, dass du privat versichert bist oder so? Ich kenn mich da nicht so aus.

    @cordu:

    Ich glaube nicht, dass es bei 3-4 Erkrankungen als chronisch gewertet wird. Das gilt wohl nur bei Diabetikern, die wirklich permanent Medikamente brauchen. Und wie Andrea bereits gesagt hat, werde ich wohl kaum über 1% des Bruttoeinkommens kommen. Naja....kann man nichts machen.



    Ich bin ja auch wohl bereit, etwas zu zahlen, aber bitte angemessen und nicht genauso viel wie Leute mit 3000 Euro Monatseinkommen oder wieviel auch immer. Und wenn ich lese dass Kuren und Abtreibungen in vielen Fällen gezahlt werden, dann könnte ich unter die Decke gehen.

  8. #8
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    Hallo,

    ich bestelle nur noch bei arzneihaus24.de.
    Da schicke ich mein Kassenrezept hin, und innerhalb v. 2-3 Tagen bekomme ich die Medikamente OHNE Rezeptgebühr geliefert. Klappte bisher immer super !!

    Warum noch in der Apo sein Rezept einlösen ??

  9. #9
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    Original geschrieben von Cordu
    Gibt es nicht auch eine Befreiung für chronisch Kranke?

    Soweit ich weiss ja, aber weiss jemand ab wann das gilt?
    Ich wollte das ab nächstem Jahr nämlich beantragen, weil es so schweineteuer wird...

    Gilt da das Einkommen oder die Höhe der Rezeptgebühren, die da zusammenkommen???

    Bitte, bitte, weiss das wer? Ich hab bei den Krankenkassen nichts darüber gefunden.

    Gruß Cordu
    Hallo Cordu,

    ich denke mal, Du wirst nichts wiederbekommen bzw. eine Befreiung erhalten. Wie Andrea schon schrieb es gilt das Familien-Brutto-Einkommen, und ich gehe einfach mal davon aus, daß Du und Dein Mann zusammen soviel verdienen, daß diese Befreiung nicht greift. Es ist eine Frechheit, daß dabei beide Einkommen berechnet werden und bei der Bemessung von Krankengeld o.ä. dann auf EIN Einkommen zurückgegriffen wird

    Deutschland, Deine Systeme

  10. #10
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    Hi,

    soweit ich weiss, darf der Apotheker dir aber die Re-Import-Version geben, auch wenn sie nicht ausdrücklich auf dem Rezept steht.

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