@Brauny oder andere Juristinnen wg. Ebay
Hallöchen,
ich habe bei Ebay zwei Sachen ersteigert für die der Händler jetzt horrende Versandkosten möchte.
Er hat ein ordentliches Impressum und weist auch auf das Rücktrittsrecht gemäss Fernabsatzgesetz hin. Allerdings schliesst er dieses für AUKTIONEN aus, d.h. er will es nur bei Sofortkauf gewähren ...
Darf er das ??
Danke für Hilfe !!
Viele Grüsse
Fishie
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Wie viele Sorgen von einem abfallen, wenn man beschließt, nicht etwas, sondern jemand zu sein