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Thema: Gerichtsvollzieher-Frage

  1. #1
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    Standard Gerichtsvollzieher-Frage

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    Die Frage ist eigentlich der Grund, warum ich mich gerade hier angemeldet habe. Kurz vorgestellt habe ich mich ja schon in der Lieblingsjeans-Umfrage.

    Also, ich bin ganz platt. Eine Freundin hat mich eben weinend angerufen und sie wollte es keinem sagen, aber nun hat sie so Angst und deshalb zog sie mich ins Vertrauen. Mir fiel aber auch keine Antwort auf ihre Frage ein:

    Sie ist zur Zeit nicht berufstätig, hat eine Steuernachzahlung aufgebrummt bekommen, die sie jetzt nicht zahlen kann und besitzt auch keine wertvollen Dinge. Jetzt hat sie Angst, dass ihr Auto (7 Jahre alt und etwa noch 8.000 Euro wert) gepfändet wird.

    Hat jemand schonmal gehört, ob Autos gepfändet werden? Ich habe hier schon oft mitgelesen, und ich glaube mich zu erinnern, daß es Juristinnen hier gibt??

    Bitte schnell antworten. Lieben Dank

    Fáin

  2. #2
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    Hallo,

    ich glaube nicht, dass das Auto gepfändet werden kann und wenn sie nicht den vollen Betrag für die Nachzahlung aufbringen, muss sich sich gütlich einigen u. es in Raten abzahlen.

    LG
    Jerry

    PS
    Herzlich willkommen

  3. #3
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    Hallo Fáin,

    nein, ich habe keine Erfahrungen mit Gerichtsvollziehern .. ...

    aber ich Sachen Finanzamt kann ich Dich beruhigen: wenn Deine Freundin im Moment keine oder nur geringe Einkünfte hat, lässt sich das regeln! Die Nachzahlung kann gestundet werden oder Ratenzahlung vereinbart oder oder ...

    Sie soll schnellstens (beVOR sie in Zahlungsverzug gerät) einen Termin vereinbaren und ihre Lage erklären. Nur keine Angst vor'm Finanzamt (ich glaube, wir haben sogar eine Finanzbeamtin hier - vielleicht meldet sie sich auch noch )

    Liebe Grüße,
    Nico

  4. #4
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    Vielen Dank erstmal Euch beiden.

    Ich habe mit solchen Dingen auch keine Erfahrung, aber ganz so einfach scheint das alles nicht zu sein. Vielleicht hätte ich weiter ausholen sollen, aber ich wollte die Frage schnellstmöglich gepinnt haben, weil die Freudin nämlich erst in letzter Minute bei mir anrief... Heute Nachmittag kommt der Gerichtsvollzieher zu ihr!!

    Es ist folgendermaßen, so weit ich das alles richtig verstanden habe. Eine Stundung ist nur möglich, wenn in absehbarer Zeit (maximal 6 Monaten ) die Schulden auf einen Schlag zurückbezahlt werden. Die andere Möglichkeit, Ratenzahlung, kommt nur in Frage, wenn in spätestens einem Jahr alles zurückbezahlt wäre. Es sind 8.000 Euro, um die es geht. Meine Freundin war vorher selbständig und hat jetzt ein Baby bekommen. Da sie nie und nimmer 800 Euro im Monat zurückzahlen kann, wurde die Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher eingeleitet.

    Die Ironie dabei: würde sie mit dem Vater des Kindes nicht zusammenleben, sondern allein leben und Sozialhilfe beziehen (=dem Staat auf der Tasche liegen), dann würde sie sogar Erziehungsgeld bekommen (der Vater des Kindes verdient so gut, dass sie 0 Cent bekommt).

    Erschreckend, oder?

  5. #5
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    Hallo Du!

    Also, ich meine, dass ein Auto zu den "lebensnotwendigen" Dingen gehört. Also, dass man das nicht so einfach pfänden darf.

    Ich frag mich auch nur die ganze Zeit, was für ein Auto nach 8 Jahren noch soviel Wert haben kann?

    Kann sie das denn nicht verkaufen und sich ein günstigeres zulegen?


    LG
    Angel

  6. #6
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    Vollstreckungstechnisch ist ein 7 Jahre altes Auto eine alte Kiste und wird nicht gepfändet, es sei denn es würde sich um ein Luxusauto handeln. Ausserdem kann sie sich gegen einen etwaigen Vollstreckungsversuch sicher mit dem Argument wehren, dass sie ein Auto wegen des Kindes und der hoffentlich laufenden Jobsuche benötigt.

    LG Siegrun

  7. #7
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    @darkangel

    Also mit Autos kennst Du Dich nun wirklich nicht aus Dann lass es lieber bleiben

  8. #8
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    Danke danke Hexy, für die Feststellung.
    Ich denke aber schon, dass ich mich mit Autos auskenne.

    Nur ne Frage: Wie willst du das bitte an einer (vielleicht etwas mager gestellten Frage) beurteilen können?!


    Angel

  9. #9
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    Hallo,

    ich habe eben nachgefragt bei Leuten, die sich täglich damit beschäftigen und sie sagten, daß man das Auto 100% pfänden wird/kann. Vorausgesetzt sie ist als Eigentümerin im Fahrzeugbrief eingetragen

    LG,
    Kassandra

  10. #10
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    Das hab ich gerade eben auch erfahren.

    Die dürfen bloß den Fernseher, das Bett etc. nicht pfänden.

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