Hi Eva,

so wie ich das jetzt verstanden habe, willst du die selbe oder zumindest eine ähnliche Tätigkeit für deinen Arbeitgeber ausführen, die du jetzt als Angestellte machst. Da kann es definitiv Probleme zwecks Scheinselbständigkeit geben. Die gibt es nämlich sehr wohl noch, auch wenn die Vorschriften wieder etwas gelockert wurden und nicht mehr ganz so hart geprüft wird. Etwas anderes ist es, wenn du für einen anderen Auftraggeber arbeitest. Da ist es mittlerweile auch so, daß man in den ersten 3 Jahren nicht unbedingt mehrere Auftraggeber haben muß.

Du kannst bei der Bundesversicherungsanstalt ein sogenanntes Statusfeststellungsverfahren beantragen. Da wird geprüft ob die Tätigkeit sozialversicherungspflichtig ist oder nicht. Schau mal unter www.bfa.de, Service-Center -> Formularcenter -> Versicherung (direkter Link geht leider nicht). Da findest du das entsprechende Formular und die Erläuterungen dazu. Überhaupt dürfte die BfA der richtige Ansprechpartner sein.

Für die Ich-AG gelten wieder andere Regeln, allerdings muß man dafür meines Wissen nach arbeitslos sein.

LG
Lucrezia