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Thema: die Ich-AG

  1. #1
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    Standard die Ich-AG

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    Hallo,

    ich brauch Rat

    Ich plane neben meinem jetzigen Vollzeitjob noch ein bisschen selbständig zu arbeiten- ich glaub ich kann das ohne ein Gewerbe anzumelden, weil ich Designerin bin.

    Ich würde gern ein bisschen was darüber lesen und brauche ein paar Linktips oder Buchtips von euch, bzw ein paar konkrete Ratschläge..

    Ganz besonders interessiert mich das:
    meine Arbeit aus der selbständigen Tätigkeit möchte ich meinem Chef vom "normalen" Vollzeitjob als Freelance-Leistung anbieten...GEHT das überhaupt (Steuer-und Sozialversicherungsrechtlich)? bzw. WO kann man mir darüber Auskunft geben?

    danke schon mal

    eva

  2. #2
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    ich weiss nicht wie das in Deutschland geregelt ist.
    Wenn du wirklich selbstständig arbeiten willst, musst du dich auch entsprechend anmelden und die entsprechenden Versicherungen, Steuern, MWSt, Vorsorge ect bezahlen.
    Hier ist man ab einem Umsatz von etwa 100 000 Franken (knapp 70 000€) Mehrwertsteuerpflichtig.
    Dann solltest du auch für deinen jetzigen Arbeitgeber auf eigene Rechnung arbeiten können.

    Aber was meinst du mit "ein bisschen selbstständig"? Entweder man ist es oder nicht, oder man ist selbstständig und hat noch einen 50% Job. Man kann dies natürlich aufteilen. Trotzdem musst du alles entsprechend anmelden.

    Caroline
    “You must be shapeless, formless, like water. When you pour water in a cup, it becomes the cup. When you pour water in a bottle, it becomes the bottle. When you pour water in a teapot, it becomes the teapot. Water can drip and it can crash. Become like water my friend.” Bruce Lee

  3. #3
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    ach so, du willst "nur" für deinen jetzigen Chef arbeiten.
    Also hier gibt es die Klausel, dass man, bei nur EINEM EINZIGEN Auftraggeber, nicht den Status des Sebstständigen erhält.
    “You must be shapeless, formless, like water. When you pour water in a cup, it becomes the cup. When you pour water in a bottle, it becomes the bottle. When you pour water in a teapot, it becomes the teapot. Water can drip and it can crash. Become like water my friend.” Bruce Lee

  4. #4
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    danke mal soweit...ich dachte den Status als "scheinselbständiger" gibts nicht mehr? hm...

    und ja, mit "ein bisschen selbständig" meine ich, dass ich NUR für meinen jetzigen Chef arbeiten werde, und dass es um ca 5000 € im Jahr gehen wird

  5. #5
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    hmmm, aber wieso willst du das?

    Ich glaube, du würdest besser fahren, wenn du diesen Betrag "normal" abrechnen kannst. Oder will dein Chef irgend welche Leistungen umgehen?

    Das alles klingt ein wenig nach Schwarzarbeit.

    Ich glaube, dass hier vor allem dein Chef der "Nutzniesser" ist.

    Ich kann mich natürlich auch täuschen...

    Caroline

    PS: ich würde mich nie und nimmer wegen 5000 € selbständig machen!!! Er hat alle Vortleile und du trägst das gesamte Risiko!

    Ausser, du hättest für diese 5000 nur einen Aufwand von 2 Tagen, dann wäre es wieder ok
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  6. #6
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    inwiefern trage ich da ein Risiko? Ich habe doch meinen normalen Verdienst nach wie vor...

    aber du kriegst ne PM von mir

  7. #7
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    Hi Eva,

    so wie ich das jetzt verstanden habe, willst du die selbe oder zumindest eine ähnliche Tätigkeit für deinen Arbeitgeber ausführen, die du jetzt als Angestellte machst. Da kann es definitiv Probleme zwecks Scheinselbständigkeit geben. Die gibt es nämlich sehr wohl noch, auch wenn die Vorschriften wieder etwas gelockert wurden und nicht mehr ganz so hart geprüft wird. Etwas anderes ist es, wenn du für einen anderen Auftraggeber arbeitest. Da ist es mittlerweile auch so, daß man in den ersten 3 Jahren nicht unbedingt mehrere Auftraggeber haben muß.

    Du kannst bei der Bundesversicherungsanstalt ein sogenanntes Statusfeststellungsverfahren beantragen. Da wird geprüft ob die Tätigkeit sozialversicherungspflichtig ist oder nicht. Schau mal unter www.bfa.de, Service-Center -> Formularcenter -> Versicherung (direkter Link geht leider nicht). Da findest du das entsprechende Formular und die Erläuterungen dazu. Überhaupt dürfte die BfA der richtige Ansprechpartner sein.

    Für die Ich-AG gelten wieder andere Regeln, allerdings muß man dafür meines Wissen nach arbeitslos sein.

    LG
    Lucrezia

  8. #8
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    Hallo Lucrezia,

    vielen Dank für deine ausführliche Antwort...ich les mich da mal ein bisschen durch..
    Nunja, ich bin momentan für die Kollektionsentwicklung zuständig, und die "zusätzliche" Sache würde eher in Richtung von einer Beratertätigkeit gehen...

    Grüße!

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