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Thema: Dringend!Rechtliche Frage!

  1. #1
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    Standard Dringend!Rechtliche Frage!

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    Hallo!

    Folgendes hat sich ereignet:
    Meine Mutter hat am 31.12.03 eine Reise im Internet (bei einer bekannten Agentur) gebucht für einen Spottpreis von 300¤. Ihr wurde direkt per email eine Auftragsbestätigung zugesendet (das passiert, denke ich mal automatisch).
    Aber am Montag kamen dann alle Reiseunterlagen per Post, also die Rechnung und die Auftragsbestätigung, sowie Flugschein, allerdings nicht die Tickets, denn die sollen erst am Abflugtag abgeholt werden, da dieser am Samstag ist. Der Preis in der Rechnung ist ebenfalls 300 ¤. Nun hat eben ein Futzie aus der Agentur angerufen und gemeint, es handele sich um einen Fehler, die Reise solle 1225 ¤ kosten Ok, wir haben uns auch ein wenig gewundert, haben aber angenommen, es wäre ein Spezial-Angebot.
    Wie verhält es sich nun? Hat meine Mutter ein Anrecht darauf, daß der Preis bei den 300¤ bleibt (ist übrigens auch schon überwiesen) oder nicht?
    Wäre toll, wenn mir jemand darüber Auskunft geben kann. Hat jemand Ahnung? Ich würde ja sagen, wenn man mir sogar alles per Post zugesendet hat, ist es doch deren Fehler, oder nicht?
    Danke

    Lg kaly

  2. #2
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    Deine Mutter hat soweit ich mich im Recht auskenne Anspruch auf den Preis von 300 Eukos, das Angebot im Internet ist eine Invitatio ad offerendum eine Einladung zur Abgabe eine Angebots, keine verbindliche Preisaussage des Anbieters und somit eigentlich nicht bindend, da er aber das durch deine Mutter abgegebene Angebot von 300 Euro angenommen hat (durch die Bestätigung per Mail und postalische) ist der Anbieter rechtlich gebunden....

    Sollte also eigentlich deine Mutter im Recht sein, will mich aber nicht 100 % festlegen, bin ja kein RA... Auf jeden fall kann einem da die Verbraucherzentrale weiterhelfen....

    Gruss
    Wieder aus der Schmollecke zurück an den Rechner gekommen....

    - Wie das wars schon ? - http://www.bierdeckelpoet.de

  3. #3
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    Hallo bierdeckelpoet und willkommen hier !
    So habe ich mir das eigentlich auch gedacht. Habe mich auch ein wenig informiert und der Vertrag kann vom Anbieter wohl angefochten werden. Ist bis jetzt allerdings in dem Sinne noch nicht passiert. Meine Mutter hat den Typen am Telefon recht schnell abgewimmelt. Bin gespannt, was jetzt als nächstes kommt. Werden erst mal still abzuwarten, was von denen jetzt als nächstes unternommen wird. Laut einer Jura-studierenden Bekannten, die sich gleich mal das Reiserecht durchgelesen hat, kann es sein, daß meine Mutter fliegen wird, sollte die Agentur keinen Widerspruch einlegen. Und selbst wenn nicht, hat meine Mutter wohl ein Anrecht auf Schadensersatz. Das ist jetzt allerdings auch ein bißchen zusammengesponnen, da sie sich auch nur schnell eben das Recht durchgelesen hat.
    Vielleicht weiß ja noch jemand anderes was genaueres. Ansonsten werden wir mal echt mal Kontakt mit einer Verbraucherzentrale aufnehmen (danke Bierdeckeloet auf die Idee hätte man auch selbst kommen können
    )

    Lg kaly

  4. #4
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    Mit schadenersatz sieht das schlecht aus, wenn sie nicht fliegt, also wenn der Reiseanbierter alles anfechtet, dann kann sie nur die 300 € zurückverlangen, und eventuell bereits entstandene Kosten z.B. für den Transfer zum Flughafen oder bereits gebuchtes Mietfahrzeug im Urlaubsort... sonst natürlich nichts, da ja kein wirklicher "Schaden" entstanden ist...
    Aber wie gesagt es liegt ein rechtskräftiger Vertrag vor ( durch die Bestätigung des Preises von 300 €) und so kann deine Mutter für den vereinbarten Preis fliegen. (Steht im BGB)

    Wenn der Anbieter es drauf ankommen lassen will, dann würd ich allerdings nur mit ner Rechtschutzversicherung drauf eingehen....
    Wieder aus der Schmollecke zurück an den Rechner gekommen....

    - Wie das wars schon ? - http://www.bierdeckelpoet.de

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