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Thema: Patientenverfügung

  1. #1
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    Standard Patientenverfügung

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    Hallo Ihrs,
    mich würde mal interessieren, wer von euch eine Patientenverfügung hat.

    Ich habe noch keine, spiele aber mit dem Gedanken eine zu machen.

    LG Nadja

  2. #2
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    Hallo,

    ich habe mir auch schon Gedanken gemacht.In meinem Bekanntenkreis ist nämlich gerade ein echt krasser Fall, da haben sie es versäumt, so etwas sollmir nicht passieren.

    Als PDF Datei hab ich sie hier schon, aber muß man die nicht bei einem Notar machen lassen?
    Viele Grüße von

    Davantage

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  3. #3
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    @ Davantage: könntest Du mir die PDF-Datei mailen? würde mich sehr interessieren!

    Mail an: na-la@web.de

    Danke!

    LG,
    Nala
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  4. #4
    mafalda ist offline Portenya with an attitude
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    Die Docs um mich rum sagen dazu noch ganz klar, dass das Ding im Zweifelsfall eh wertlos sei?

    Wir sind zwar versorgt, aber die Frage ist dann wohl, ob's was bringt, oder?
    Der unter deutschen Gebildeten am meisten verbreitete Aberglaube ist der, dass sie Englisch koennten. (Johannes Gross)

  5. #5
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    Hallo,

    die Patientenverfügung ist aber doch von der Ärztekammer.

    Und im Zweifelsfall entscheidet da nicht der Arzt auch ein wenig nach seinem Gewissen?
    Erleichtert ihm eine Verfügung nicht auch ein wenig die Entscheidung?
    Zumindest kennt er den Willen des Betroffenen.
    Viele Grüße von

    Davantage

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  6. #6
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    @Nala

    Mail ist unterwegs.
    Viele Grüße von

    Davantage

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  7. #7
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    Der Bundesgerichtshof formuliert in seiner Grundsatzentscheidung vom 17.03.2003 (Aktenzeichen: XII ZB 2/03):


    Ist ein Patient einwilligungsunfähig und hat sein Grundleiden einen irreversiblen tödlichen Verlauf angenommen, so müssen lebenserhaltende oder -verlängernde Maßnahmen unterbleiben, wenn dies seinem zuvor - etwa in Form einer sog. Patientenverfügung - geäußerten Willen entspricht. Dies folgt aus der Würde des Menschen, die es gebietet, sein in einwilligungsfähigem Zustand ausgeübtes Selbstbestimmungsrecht auch dann noch zu respektieren, wenn er zu eigenverantwortlichem Entscheiden nicht mehr in der Lage ist. Nur wenn ein solcher erklärter Wille des Patienten nicht festgestellt werden kann, beurteilt sich die Zulässigkeit solcher Maßnahmen nach dem mutmaßlichen Willen des Patienten, der dann individuell - also aus dessen Lebensentscheidungen, Wertvorstellungen und Überzeugungen - zu ermitteln ist.
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  8. #8
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    @ Davantage: DANKE!
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  9. #9
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    Viele Grüße von

    Davantage

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  10. #10
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    @ Davantage
    Die Patientenverfügung muss nicht zwingend von einem Notar beurkundet werden.
    Es reicht wenn von einem Zeugen oder dem Ortsgericht bestätigt wurde, dass du die Unterschrift persönlich und im Vollbesitz deiner geistigen Fähigkeiten unterschrieben hast.
    Falls möglich kann der Zeuge auch dein Hausarzt sein.

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