ich hab nachgeschaut...

bei uns in Ö heißt es
"ArbeitnehmerInnenschutzgesetz"

Such vielleicht mal nach so etwas.

Unter anderem stehen da auch so sachen drin, wie bei Bildschirmarbeit die Pausen sein sollten usw.


Ich habe hier bei uns das gefunden:
Arbeitsmediziner haben die Aufgabe, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Sicherheitsvertrauenspersonen und Belegschaftsorgane auf dem Gebiet des Gesundheitsschutzes, der auf die Arbeitsbedingungen bezogenen Gesundheitsförderung und der menschengerechten Arbeitsgestaltung zu beraten und die Arbeitgeber bei der Erfüllung ihrer Pflichten auf diesem Gebiet zu unterstützen.