Hallo Angelina,
auf alle Fälle gelten Arbeitsschutzbestimmungen für alle Mitarbeiter einer Firma, also auch für Praktikanten, Werkstudenten, Auszubildende und sogar für AÜG-Kräfte.
Insofern wärst Du rechtlich auf der sicheren Seite.
LG
Steffi
Hallo Angelina,
auf alle Fälle gelten Arbeitsschutzbestimmungen für alle Mitarbeiter einer Firma, also auch für Praktikanten, Werkstudenten, Auszubildende und sogar für AÜG-Kräfte.
Insofern wärst Du rechtlich auf der sicheren Seite.
LG
Steffi
Wer mich ärgert, bestimme ich.