Hallo Beauties,

vor einigen Tagen flatterte mir die erwartete Beitragserhöhung meiner PKV (HUK Coburg) ins Haus. Die Erhöhung selbst fiel einigermassen mässig aus und ich habe das Blatt das dabeilag nicht weiter gross durchgelesen, liess das Schreiben aber glücklicherweise auf dem Tisch liegen.

Aber mein Mann hat es glücklicherweise gelesen und gleich fehtige Empörung geäussert.

Auf Seite 2 mal eben ganz beiläufig der Beisatz:

Zitat:

Weiterhin wird mit diesem Versicherungsschein folgende, ab dem 1. März 2004 wirksam werdende Änderung ..... beurkundet:

Übersteigt eine Heilbehandlung oder sonstige Maßnahme, für die Leistungen vereinbart sind, das medizinisch notwendige Maß oder wird für eine medizinisch notwendige Heilbehandlung oder sonstige Maßnahme eine unangemessen hohe Vergütung berechnet, so kann der Versicherer seine Leistungen auf einen angemessenen Betrag herabsetzen.

Zitat Ende

Diese Vertragsänderung beruht auf einem BGH Urteil aus 2003 das einigen vielleicht bekannt ist.

Dieser Zusatz birgt einigen Sprengsatz, denn was ist "unangemessen"? Im Prinzip läuft es darauf hinaus dass die PKV in Zukunft beinahe jede Behandlung die über das, was von der GKV bezahlt wird, hinausgeht, mit der Begründung der "Unangemessenheit" ablehnen kann. Das bedeutet dass man in Zukunft dauernd vor Gericht wird streiten müssen um sein Geld zu bekommen.

Wir haben bereits geforscht und Informationen beim Bund der Versicherten gefunden, dass die AXA und andere PKVs diesen Beisatz auch an ihre Versicherten geschickt haben. Der BDV hat sofort reagiert und an die AXA eine Unterlassungserklärung geschickt.

Zitat

Sollte die Gesellschaft sich der Abmahnung nicht unterwerfen, wird der Bund der Versicherten im Interesse aller privat Krankenversicherten vor Gericht ziehen.
Denn die AXA ist nach Ansicht des BdV lediglich Vorreiter bei den privaten Krankenversicherern. „Wenn das Schule machte, würden die Anderen nachziehen. Deshalb werden wir klagen“, so Braun.

Zitat Ende

Auf der Seite des BDV finden sich entsprechende Informationen sowie Musterbeschwerden an die BaFin und Musterwiderspruch an die PKV.

Ich kann allen PK Versicherten nur raten, sich die Schreiben die sie seit Ende 2003 von der Versicherung erhalten haben, genauestens zu lesen, auf diesen Zusatz hin zu überprüfen und sofort Widerspruch bei der Versicherung sowie eine Beschwerde bei der BaFin einzulegen.

Hier der Link zum BDV:

http://www.bdv.info/