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Thema: Ein Fall für die Haftpflichversicherung ?

  1. #1
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    Standard Ein Fall für die Haftpflichversicherung ?

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    Hallo,

    ich würde sehr gerne einige Meinungen zu folgendem
    Fall einholen:
    Aaalso, mein Kind hat, versehentlich, in der Schule, einem
    anderen Kind Tinte auf den Wollpullover gekleckst.
    Er hat sich natürlich entschuldigt usw. Am nächsten Tag,
    drückte ihm der Junge die Pulloverrechnung in die Hand und
    sagte, wir sollen den Schaden ersetzten und seine Mutter meint,
    unsere Versicherung würde dies sicher übernehmen.

    Die Jungs sind sehr gut befreundet. Der Junge verbringt
    öfter das Wochenende bei uns. Ich bin ziemlich erschrocken,
    dass die uns gleich mit der Rechnung kommen. So was kann doch
    passieren und unter Freunden erst recht. Natürlich haben wir die
    blöden 24,90€ sofort ersetzt, aber ICH finde so ein Verhalten
    kleinkariert.

    Wenn ich für jede bisher besudelte Kinderklamotte Geld verlangt
    hätte, wäre ich wahrscheinlich um einige Freunde ärmer...

    Viele Grüße
    Suha

  2. #2
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    Ok, war vielleicht etwas voreilig, man hätte kurz darüber sprechen können, denn es sind Kinder und soetwas passiert nun mal.
    Ein Fall für die Haftpflichversicherung auf jeden Fall.

  3. #3
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    Hallo Suha,

    ich finde das auch ziemlich daneben zumal sie ja auch noch befreundet sind. Wegen ein paar Tintenklecksen, also bitte ...

    Ist das nicht außerdem so, dass die Haftpflicht bei Kindern gar nicht zahlt Es sei denn, Du hättest Deine "Aufsichtspflicht" verletzt, aber die hast Du ja wohl nicht, wenn sie in der Schule sitzen ...

    Lg, Nico

  4. #4
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    Von meiner Freundin der Sohn hat beim Versteckenspielen mal das Auto eines Nachbarn verkratzt und die Versicherung hat, wie Nico schon gesagt hat, gemeint meine Freundin hätte Ihre Aufsichtspflicht verletzt und nätürlich nicht gezahlt.
    Ich weiß natürlich nicht wie das in der Schule ist

    Ist aber wirklich ziemlich kleinkariert naja, bei Geld angelegenheiten sieht man den wahren Charakter der Leute.

    LG Sunniva

  5. #5
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    ...keine Ahnung, ob die Versicherung zahlt.. Ich werde ihnen die Rechnung nicht schicken. Darum gehts eigentlich auch nicht.

    Mir gehts um die Moral und ich habe Angst, dass wir demnächst
    einen Vertrag aufsetzen müssen, wenn unser Kind das Haus
    verlässt.

    Viele Grüße
    Suha

  6. #6
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    Hallo!

    Ich finde es auch sehr kleinkariert, gerade wenn die Jungs so gut befreundet sind!
    Falls der Freund das nächste Mal bei Euch ist, kannst Du seiner Mutter ja für Getränke und Butterbrot Rechnungen servieren.
    Außerdem lässt sich Tinte auch manchmal rauswaschen, ob das überhaupt probiert wurde?

    Ob es ein Versicherungsfall wäre, weiß ich nicht, aber solche bei solchen geringen Summen lohnt es sich nicht, den Schaden zu melden.

    Ich würde mir das Verhalten der Mutter auf jeden Fall merken!

    vg, sharkzzz

  7. #7
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    Ich hab jetzt richtig Angst vor dem nächsten Besuch..

    Er trägt nämlich ausschließlich Schuhe von Lloyd und wir
    haben Hunde...

  8. #8
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    @Suha - ich würde mich trotzdem mal bei der Versicherung bzw. Deinem Zuständigen erkundigen - wenn Du diesen Fall nicht angeben möchtest - wenigstens ums für die Zukunft zu wissen

    LG
    Peggy

  9. #9
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    Huhu,

    ich finde das Verhalten der Mutter unmöglich. Ich würde sie darauf ansprechen und dass du jetzt ein ungutes Gefühl hättest, es könnte ja immer mal etwas sein und du kannst ja schließlich deine Augen nicht überall haben.

    Überhaupt auf die Idee zu kommen
    Liebe Grüße
    jennifer

  10. #10
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    Hallo,

    da wir auch kleine Kinder haben und unsere Haftpflicht das ein oder andere mal bereits in Anspruch nehmen mussten *hust* möchte ich auch noch was dazu sagen, vor allem, weil einige Dinge so nicht ganz korrekt sind.

    Wenn etwas kaputt geht udn die Versicherung zahlt den Schaden, musst Du das Geld demjenigen nicht bar zahlen, sondern kannst darauf warten, ob die Versicherung den Schaden übernimtm udn denjenigen direkt "auszahlt".
    (In dem Fall Deiner "Freundin" hätte ich das sicher gemacht, das finde ich nämlich super unverschämt von ihr!)

    Wenn das Kind noch nicht 7 Jahren alt ist, muss die Versicherung überhaupt nicht zahlen, da Kinder in diesem Alter nicht haftbar zu machen sind!
    Das heißt im Klartext, wenn ein Dreijähriger Dein Auto zerkratzt muss das weder die Versicherung noch die Eltern zahlen - allerdings sind die meisten Versicherungen so kulant und übernehmen es trotzdem bzw. würde ich das auch von den Eltern erwarten.

    Zum Thema Verletzung der Aufsichtspflicht: Da verhält es sich gerade anders rum! Wenn jemand die Aufsichtspflicht verletzt wird möglicherweise genau deswegen gezahlt.

    Ich erklärs mal an einem Beispiel: Dreijähriger fährt auf dem Bürgersteig mit dem Roller zusammen mit Mama zum einkaufen.
    Mama passt zwar auf, kann den Kleinen aber nicht stoppen, der in ein parkendes Auto fährt und das zerkratzt.
    Die Mutter hat alles richtig gemacht (aufgepasst/Aufsichtspflicht), also ist das Kind Schuld und das ist aufgrund seines Alters nicht haftbar.Die Versicherung muss also nicht zahlen!
    Wenn das Kind aber zum Beispiel alleine mit dem Roller den garten verlässt und auf der Straße herum fährt und dabei in ein parkendes Auto fährt... die Mutter währenddessen telefoniert und gar nicht merkt, dass das Kind weg ist, dann hat sie die Aufsichtspflicht verletzt!
    Sie ist also schuld und SIE ist versichert, also zahlt die Versicherung in dem Fall für den Schaden des Kindes.

    Wie das mit Schadensfällen in der Schule ist, weiss ich leider nicht, einen der wenigen Schadensfälle, die wir bisher noch nicht hatten

    Gruß Cordu

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