Falls Du's noch nicht abgeschickt hast!

Ihr hab einen gültigen Kaufvertrag und somit muß sie sich ans BGB halten, das besagt das sie Dir den Artikel verkaufen muß und dieser fubnktionsfähig sein muß. Was er aufgrund IHRER FAHRLÄSSIGEN VERPACKUNG nicht ist, damit ist sie in Deiner Schuld.....

LG Biene