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Thema: ebay....*kopfschüttel*

  1. #1
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    Standard ebay....*kopfschüttel*

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    also neeeeeee...
    da sind ja ganz schön dreiste leute unterwegs...
    ich habe bei ebay eine kamera ersteigert.
    5 euro porto wurden verlangt, die kamera kam in einem BRIEFUMSCHLAG!!! mit 2,20 euro frankiert an, und war natürlich kaputt.
    ich wandte mich höflich an den verkäufer, dass ich das nicht korrekt finde, das hier war die antwort:
    Ich glaube sie legen auch keinen Wert auf eine schlechte Bewertung.
    Ich musste sogar zu ebay sagen daß sie nicht bezahlt haben und mich nicht kontaktiert haben.Und sie haben sogar dafür eine Verwarnung bekommen!
    Ausserdem waren sie einverstanden als sie einen Gebot gemacht haben,keiner hat sie dazu gezwungen,sie haben gelesen wieviel die Post kostet. zudem kenne ich die preise der post nicht auswendig,normalerweise kostet alles unter 1kg 4,10€.
    Also ich glaube wir beide können uns die Bewertung sparen


    nur mal nebenbei: wegen der verwarnung habe ich widerspruch eingelegt, ich habe innerhalb von 5 tagen bezahlt!!zudem hat er mir auch schon eine positive bewertung gegeben??!!

    habe mich jedenfalls bei ebay beschwert, denke aber die werden nicht viel machen, oh mann, das ärgert mich maßlos!!

    was würdet ihr tun?

    danke fürs zuhören sagt eure mausejule
    Viele Grüße, Mausi

  2. #2
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    Standard PS

    ich habe dieser person noch keine bewertung gegeben, was würdet ihr schreiben?

    sorry, bin noch nicht so ebay erfahren...
    Viele Grüße, Mausi

  3. #3
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    Hi!

    Also erstmal! Die Mail an Ebay weiterleiten!!!!!! SOFORT! Da steht ja zwischen den Zeilen, dass er gelogen hat!

    Zweitens mit Anwalt drohen!! Es ist seine Schuld das die Kamera beschädigt ist, da er nicht sorgfältig verpackt hat! Er wird Dir sagen, das die Gefahr bei Postversand auf Dich übergeht. Dann weißt Du ihn darauf hin, das er fahrlässig gehandelt hat, da er die Kamera in einem Papierumschlag versendet hat und das der Gefahrenübergang auf den Käufer bei Fahrlässigkeit nicht zählt.

    Frag mich bitte nicht nach den Pargraphen!

    Ich denke der ist arg dreist, ich weiß nicht wie man da juristisch vorgehen kann! Versuchs mal im Ebay Forum, da sind echt einen Menge netter und juristisch versierter Leute die Dir sicher weiterhelfen können!!!

    Viel Glück!

    LG Biene
    Stricken ist das neue Yoga

  4. #4
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    Ach so, pnst du mir mal den VK-Namen, nur damit ich meine Liste von Leuten bei denen ich nicht kaufe, ergänzen kann
    Stricken ist das neue Yoga

  5. #5
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    Standard name

    sorry, falls es nicht erlaubt is,ich schreib den namen jetzt ma für alle rein:

    hazzouma

    *grummel*

    habe ihr (ist ne sie) jetzt ne email geschrieben von wegen anwalt etc.

    was würdest du denn jetzt in die bewertung schreiben?
    Viele Grüße, Mausi

  6. #6
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    tz, das scheint sie aufgeschreckt zu haben, das kam grad an:



    Ich verstehe die Aufregung gar nicht!!! ich müßte die Aufgeregte sein! Nachdem ich sogar bei EBAY von ihren nicht Bezahlten Kauf melden musste und ich sogar fast 3 wochen auf eine bezahlung gewartet habe!!!
    von mir aus können sie machen was sie wollen , ich haben GEGEN NIX verstoßen
    klar steht es in ebay:
    Fälle, die eBay nicht untersucht:
    Es gibt eine Reihe von Fällen, die vom Sicherheitsteam nicht bearbeitet werden. In der Regel handelt es sich dabei um einfache Missverständnisse, nicht erfolgte Kommunikation und persönliche Streitigkeiten, über die eBay keinerlei Kontrolle hat.

    Im Folgenden einige Beispiele:

    Mein Handelspartner hat eine negative Bewertung über mich abgegeben, nachdem ich ihn negativ bewertet habe.

    Leider kann eBay diese Kommentare nicht entfernen. Gemäß unseren AGB bearbeiten wir keine öffentlich bereitgestellten Meldungen.
    Der Verkäufer verlangt zu hohe Versandgebühren. Der Verkäufer besteht darauf, dass ich im Voraus bezahle oder meine Bewertungen offen lege, bevor er die Ware versendet.

    Wenn der Verkäufer in seinem Angebot oder Shop eindeutige Versand- und Zahlungsbedingungen angibt, müssen Sie als potenzieller Käufer jegliche Ausnahmen klären, bevor Sie den Kauf durchführen.
    Bevor man den kauf macht steht da, ausserdem wie gesagt hatte ich keine ahnung von den Post gebühren.
    man muss immer alles in voraus lesen ! bevor man es macht.
    Wenn sie eine schlechte bewertung schreiben wollen machen sie es, ich werde das bei ebay melden, da sie keinen grund dafür haben.
    Dagegen hätten wir einen grund eine schlechte bewertung zu schreiben, nachdem wir IHREN VERTOSS bei ebay melden mussten.
    WIR sind ehrliche Leute!


    also macht ebay wohl nichts. kann man wohl nix machen, nur alle vor diesem verkäufer warnen!!
    Viele Grüße, Mausi

  7. #7
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    Noch gar keine Bewertung geben! Erstmal

    Hast Du deren "Frechheit-Mail" an Ebay geleitet????

    Melde das mal im Forum, das sind ab und an auch Ebay Leute unterwegs die etwas mehr bewegen als die Sesselpuper die die Mails bearbeiten

    http://pages.ebay.de/community/chat/index.html

    Am besten Du postest es unter Sicherheit!

    Und gib beim posten den Link zum Artikel an! Die Leute da im Forum sind echt sehr nett, haben mir auch schon weitergeholfen!!

    LG Biene
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  8. #8
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    Dann schreib ihm/ihr zurück, dass sich vielleicht nicht Ebay darum kümmert, aber Dein Anwalt auf jeden Fall!

    Egal ob Du einen hast oder nicht, erstmal so tun als ob!!!!

    LG biene
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  9. #9
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    Falls Du's noch nicht abgeschickt hast!

    Ihr hab einen gültigen Kaufvertrag und somit muß sie sich ans BGB halten, das besagt das sie Dir den Artikel verkaufen muß und dieser fubnktionsfähig sein muß. Was er aufgrund IHRER FAHRLÄSSIGEN VERPACKUNG nicht ist, damit ist sie in Deiner Schuld.....

    LG Biene
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  10. #10
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    vielen vielen dank biene, werd ich gleich machen!
    Viele Grüße, Mausi

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