Der Verkäufer hat sich grad gemeldet und es sei einfach sein Fehler gewesen, er steht dazu.
Noch mal gut gegangen.
Ich werde ihm aber dennoch mehr dafür geben, weil es wirklich ein Hammerpreis war.
lg
sputti
Hi,
wie ich ja bereits im Beauty berichtet hatte, habe ich einen Fön ersteigert zu einem sehr günstigen Sofortkaufen Preis.
Ich hab mich natürlich sehr gefreut, ist ja klar.
Nun mailt mich der Verkäufer an, dass er sich nicht erinnern kann, den Artikel so günstig angeboten zu haben und dass ein Fehler vorläge, den er gerade bei ebay überprüfen lässt.
Die Auktion lief aber schon einen Tag!!
Soll man jetzt den Kaufpreis auf Plausibilität prüfen, bevor man ein Gebot abgibt und den VK dann evtl. drauf hinweisen dass etwas an der Summe vielleicht nicht stimmt???!!!
So weit kommt es noch.
Es gibt doch klare AGB´s bei ebay.
Wisst ihr so einen Fall, oder wie wird das weitergehen- die Rechtslage steht ja eigentlich eindeutig für mich.
Was ist aber, wenn wirklich ebay einen Fehler gemacht hat, müssen die dann die Diff. zahlen oder ist der Verkauf dann ungültig? Ich wäre ja auch auf einen Vergleich bereit, der irgendwo zw. der Summe des Verkäufers liegt.
Aber so einfach geht das doch auch nicht,
es ist ein ganz normaler Kauf gewesen.
Und ärgern tu ich mich auch ziemlich, denn ich habe ja nichts verbrochen, sondern nur gekauft.
sputti
Der Verkäufer hat sich grad gemeldet und es sei einfach sein Fehler gewesen, er steht dazu.
Noch mal gut gegangen.
Ich werde ihm aber dennoch mehr dafür geben, weil es wirklich ein Hammerpreis war.
lg
sputti
Das finde ich sehr anständig von Dir! Hoffentlich kriegst Du dann wenigstens eine tolle Bewertung.
Würd ich nicht machen, Dummheit muß bestraft werden.
*garnichtsobösebin*
Viele Grüße von
Davantage
Stop Thinking- Start Living !!
Nein, ich mag auch ein gutes Gefühl dabei haben- ich mag es nicht, wenn jemand übervorteilt wird.
sputti
Klar, Du hast recht, ich hätte es wohl auch so gemacht.
Bloß ich frage mich dann immer, ob das Gegenüber auch so handeln würde...........
Viele Grüße von
Davantage
Stop Thinking- Start Living !!
ja, stimmt schon,
aber dann würde sich gar nichts mehr zum Guten bewegen, wenn man immer davon ausgeht, dass es bei einem selbst nicht so wäre.
Ich kann und will mit besserem Beispiel vorangehen, und es muss in meiner Seelenwelt stimmen, egal was andere drüber denken.
Mir würde der Fön so dann keinen Spaß machen.
Hi!
Man hat einen gültigen Kaufvertrag!!! Notfalls Anzeige erstatten Würd ich aber erst im äußersten Notfall tun!
LG Biene
Stricken ist das neue Yoga
Nein, wir sind uns schon einig-
der Fön gehörte seiner Freundin, und er freut sich total über mein Angebot, das ist schon in Ordnung.
Ich hätte ihn auch "erschlagen" wenn es mein Artikel gewesen wäre, und so bekommt er jetzt ca. die Hälfte von dem, was er eigentlich wollte, incl. Porto.
Damit kann er dann auch schon mal besser leben und nach geeigneten Ausreden suchen...
sputti
Sicherlich, er hätte ihn mir geben müssen, das steht fest.