hi biene,
es ist leider wirklich so, dass du dich selber freiwillig versichern mußt.
die fv (familienversicherung) kannst du bis 23 in anspruch nehmen, als stellenlose.
die altersgrenze 25 bei der fv greift nur wenn du dich in schul- oder berufsausbildung befindest.
da das für dich ab 010304 nicht mehr greift und für dich auch keine pflichtversicherung als arbeitslosengeldbezieherin zustande kommt mußt du dich wirklich ab 010304 freiwillig versichern.
oder du heiratest, dann hast du ohne altersbegrenzung anspruch auf fv!
lg
nikky