hallo,
einmal im jahr ist die vorsorgeuntersuchung beim gynäkologen frei, sprich ohne praxisgebühr.
wenn du eine überweisung hast ist sie eh frei.
wenn sich aber bei der vorsorge rausstellt, dass auch noch eine behandlung erfolgen muß (der arzt stellt eine erkrankung etc fest), dann muß die praxisgebühr bezahlt werden, falls kein überweisungsschein vorliegt.
es handelt sich dann um eine behandlung und nicht mehr nur die vorsorge.........somit ist die praxisgebühr fällig.
lg
nikky
Ich bin so wie ich bin!!!!!