Hallo dejan: So seh ich das:
Da ihr nur über den Termin im April Einverständnis hattet, ist ja auch nur eine Vertrag mit dem Apriltermin zustande gekommen.
Der Zettel hat nur Beweisfunktion, ist aber keine Vertragsvoraussetzung und Vertragsinhalt ist immer nur der gemeinsame übereinstimmende Parteienwille.
Klar sind aber in der Praxis solche Beweisstücke auschlaggebend. Es (zumind. in österreich) kommt aber dazu, dass bei der vertraglichen Haftung die Firma TUI BEWEISEN MUSS, dass sie kein Verschulden trifft /ihr im März gebucht hattet (sie trägt Beweislast, weshalb ihr die bessere Position habt). Das werden sie euch schwer nachweisen, weil ihr zu zweit seid und acuh viele ander Tatsachen vermutlich dafür sprechen, dass ihr für April gebucht habt (wenn ihr euch etwa Urlaub genommen habt, ihr im März für Urlaub gar keine Zeit haben konntet etc)
Ein Tippfehler der Bürotante ist unerheblich, selbst wenn ihr eure Unterschrift darunter gesetzt habt. TUI muss rückbuchen, da sie für die Fehler der Bürofrau haften (Gehilfenhaftung)
Da sie den Termin im April nicht wie vereinbbart halten konnten, sie also ihre Vertragspflichten nicht erfüllt habt, hättet ihr auch einen Anspruch auf vertragl. Schadenersatz für das entgangene "Erfüllungsinteresse". (z.B.: wenn das ANgebot besonders günstig gewesen wäre, z.B.: ein Sonderangebot" ).
In Frage kommt aber auch Irrtumsanfechtung, falls man doch von einem gültigen Vertrag über den Märztermin ausgeht: Sowohl wurde der Irrtum von der anderen Seite (TUI) veranlasst und ebenso wurde er rechtzeitig von euch aufgeklärt. (beides sind alternative Anfechtungsvoraussetzungen)
Das mit der 90% Stornogebühr komtm mir aber auch zimelich heftig vor,
Puh, jetzt bin ich entspannt :
Das, das, das...und das und das und das und das und das nehm ich auch.