Hallo Caroline,
in Deutschland verjähren Nachforderungen schon nach einem Jahr - also für 2002 darf nichts mehr nachgefordert werden!
Viele Grüße,
Versi
Hallo Leute,
Heute flatterte hier eine saftige Rechnung rein.
Wir sollten über den Zeitraum von 3 (!!) Jahren Nebenkosten nachzahlen. Und zwar die Kleinigkeit von 3000 !!!!!!! Ich möchte dazu noch sagen, dass wir sowieso schon jeden Monat 100 an Nebenkosten bezahlen.
Das wird nun ein Fall für den Mieterschutz! Unglaublich!!!
Wie ist das bei euch?
Caroline
Hallo Caroline,
in Deutschland verjähren Nachforderungen schon nach einem Jahr - also für 2002 darf nichts mehr nachgefordert werden!
Viele Grüße,
Versi
Ich will Sommer!
Hallo Caroline,
ganz ruhig bleiben , gibt es da nicht ein Gesetz über Verjährung aber einen bestimmten Zeitraum, für die Nachzahlung von Nebenkosten .
LG
Jerry
Ja, das kenne ich auch so.
A fish can love a bird - but where would they live?
Hier verjähren sie erst nach 5 Jahren!
Allerdings steht in unserem Mietvertrag, dass die Nebenkosten spätestens 6 Monate nach Ablauf der Abrechnunsperiode zu stellen sind.
Wir schauen mal was wir machen. Ich finde solche Aktionen einfach unmöglich. Ich denke da zum Beispiel an allein stehende alte Menschen welche sich nicht getrauen zu wehren und so etwas einfach bezahlen!
Caroline
Gibt's denn überhaupt Belege für die entstandenen Kosten?
Aber selbst wenn, kann ich mir auch nicht vorstellen, dass das so einfach verlangt werden kann! Zumal es im Mietvertrag anders steht ...
wir werden zur Rechtsberatung des Mieterschutzes gehen. Als Mieter kann man sich die Belelge vorlegen lassen, resp. der Vermieter ist verpflichtet uns Einblick zu gewähren.
Ich bin ja gespannt zu was die uns raten werden!
Liebe Grüsse
Caroline