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Thema: Produkthaftung - Frage

  1. #1
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    Standard Produkthaftung - Frage

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    Hi,

    mir ist eine vor 4 Monaten gekaufte Sweetjacke kaputt gegangen. Und zwar ist der Reissverschluss hinueber, passierte, als ich das Ding aus der WaMa holte, fiel einfach ab, das obere Teil des RV. Kann die Jacke nun wegwerfen.

    Die Frage ist nun, faellt das unter Produkthaftung oder muss ich mich damit abfinden, dass meine gekauften Teile im Zweifel nur ein paar Monate halten? (Rechnung usw. habe ich noch) Ich find das etwas aergerlich, vor allem, weil ich die Jacke bestimmt erst 4-5 Mal anhatte.

    Was meint ihr?

    Reni

  2. #2
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    Hi,

    das würde ich reklamieren. Keine Angst, die Läden/Hersteller sind da oft entgegenkommender als man denkt. Und wahrscheinlich fällt es eh unter die Produkthaftung, aber wirklich auskennen tu ich mich da auch nicht.

  3. #3
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    Bei ordnungsgemäßer Behandlung müssen auch Klamotten 6 Monate halten! Ich kann dir nur leider nicht sagen, wo das steht
    Ich will Sommer!

  4. #4
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    Auf jeden Fall reklamieren.
    Wenn die sich SEHR blöd anstellen, kann es passieren, dass Du nachweisen musst, dass der Mangel schon beim Kauf bestanden hat - kann aber auch sein, dass DIESER Fall erst ab dem 7. Monat so liegt.
    Sie können Dir Nachbesserung anbieten, also dass sie auf eigene Kosten einen neuen Reißverschluss einnähen lassen.

    LG
    Steffi
    Wer mich ärgert, bestimme ich.

  5. #5
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    Zumindest in Österreich wird bei einem Mangel, der innerhalb 6 Monate ab Übergabe auftritt, gesetzlich vermutet, der Mangel habe schon ab Übergabe bestanden.Die Gewährleistungsansprüche verjähren erst nach 2 jahren.
    Daher unbedingt reklamieren auf Austausch/verbesserung.

    Allerdings muss du nachweisen, dass es keine bloße Abnützngserscheinung ist, also auf einen Verarbeitungsfehler hinweisen.
    Das, das, das...und das und das und das und das und das nehm ich auch.

  6. #6
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    Ihr seid echt super. Ich teste das einfach mal und frage die :-). Ich werde berichten, wie das ausging.

    Reni

  7. #7
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    Hi!

    Auf jeden Fall reklamieren. Auch hier in D`land gilt für die ersten sechs Monate der Gewährleistung, dass davon ausgegangen wird, dass die Ware schon beim Kauf defekt war. Danach musst du als Kunde nachweisen, dass die Ware defekt war, aber bei vier Monaten bewegst du dich ja auf rechtlich für dich einwandfreiem Boden. Das ist auch keine Abnutzungserscheinung.

    Lass dir da nichts von den Verkäufern erzählen, die stellen sich nur oft an.

    LG kittylee

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