wenn es sich um eine Privatleistung handelt dann nicht.
Hallo,
und zwar würde ich aus gegebenem Anlaß gerne wissen, ob ich die zehn Euro auch zahlen muß, wenn ich zu einer Behandlung in der Praxis bin, die ich sowieso selbst bezahle?
Konkret heißt das, daß ich mir beim Hautarzt "Diverses" entfernen lasse und das aus eigener Tasche zahle. Sonst muß ich ihn dieses Mal nicht weiter bemühen.
Viele Grüße
Geldbeutel-Umklammer-Auntie
Lieber reich als arm. Schon allein aus finanziellen Gründen.
wenn es sich um eine Privatleistung handelt dann nicht.
Aha.
Lieber reich als arm. Schon allein aus finanziellen Gründen.
musstest du trotzdem bezahlen??? Du hast aber eine reine Privatleistung bekommen oder?? Also wir nehmen dafür in der Praxis keine Gebühr, wir legen einen neuen Abrechnungsschein (Privat) an.
Doch, soweit ich weiß, musst du schon zahlen. Meine Mutter musste jedenfalls beim Zahnarzt die Praxisgebühr zahlen, als sie eine professionelle Zahnreinigung machen ließ, die sie auch selbst bezahlt hat.
Hab grad mal bei der Krankenkasse angerufen: Die meinte, dass man die Praxisgebühr auch dann bezahlen muss, wenn es sich um eine Privatleistung handelt. Ganz schön dreist
Ja, leider muß man dann die 10 auch bezahlen. Aber zum Glück haben wir ja gerade ein neues Quartal angebrochen.
Mit welcher Begründung muss ich die 10 EUR blechen, wenn ich DEN GESAMTEN ARZTBESUCH aus eigener Tasche zahle?
Da hat doch die Krankenkasse nichts damit zu tun!
Ich kann mir nicht vorstellen, dass man zahlen muss, die behandeln einen ja in solchen Fällen als Privatpatient und schicken die Rechnung direkt zu....
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Ich hab's so erlebt, dass bei kompletter Privatleistung keine Praxisgebühr erhoben wurde. Aber das kann doch nicht so variieren?
Der unter deutschen Gebildeten am meisten verbreitete Aberglaube ist der, dass sie Englisch koennten. (Johannes Gross)
Mir kommt das auch spanisch vor. Ruf vielleicht auch mal bei deiner Krankenkasse oder besser noch bei dieser Beratungshotline, die es jetzt neuerdings gibt (Nummer weiß ich leider nicht) an.