Wenn du ne Haftpflicht hast, ist die Sache kein Problem.
Wenn nicht (sehr unklug!), kann ich dir nicht helfen...
Hallo Ihr Lieben,
ich habe ein wohnungstechnisches Problem mit meinem Vermieter und vielleicht hat jemand von Euch schon mal eine derartige Erfahrung gemacht:
Es geht im Grunde um die normale oder außerordentliche Abnutzung des Teppichbodens
Also...
Ich habe meine Wohnung gekündigt und nun steht die Übergabe bevor; nach meinem Wissen ist der Teppich zu Beginn meines Einzuges bereits 10 Jahre alt, aber in einem guten Zustand gewesen, jetzt müßte er 14 Jahre alt sein und trägt einige Flecken, die man ja noch mit Abnutzung begründen könnte.
Nun ist mir aber letzte Woche der Tischgrill in Flammen aufgegangen und beim Raustragen auf den Balkon, fing der Topflappen Feuer und ich habe automatisch den Grill fallen lassen (war ja ziemlich heiß!).
Lange Rede kurzer Sinn: der Teppich weist einige unschöne und größere Brandlöcher auf, bzw. ist der Teppichboden einfach weggeschmolzen! So kann man den Teppichboden nicht lassen um die Wohnung weiterzuvermieten.
Nun meine Frage:
Wieviel glaubt Ihr, muß ich meinem Vermieter von dem Schaden ersetzen? Kann er nach 14 Jahren wirklich noch einen neuen Teppichboden verlangen?
Bevor ich meinen armen studentischen Geldbeutel noch mit einem Anwalt strapaziere, wollte ich mal bei Euch nachfragen, ob sich jemand auskennt.
Vielen Dank für Eure Antworten!!
Liebe Grüße
Izabella
Wenn du ne Haftpflicht hast, ist die Sache kein Problem.
Wenn nicht (sehr unklug!), kann ich dir nicht helfen...
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Echt, jede Haftpflicht greift bei Mietschäden? Klasse.
Der unter deutschen Gebildeten am meisten verbreitete Aberglaube ist der, dass sie Englisch koennten. (Johannes Gross)
Wenn ja, dann wären das ja gute Nachrichten für mich
LG
Isho (ebenfalls mit Teppichproblem)
Wenn ich einen brennenden Grill irgendwo fallenlasse, ist das fahrlässig und das bezahlt doch die Haftpflicht, oder...?
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Aber der Teppich liegt doch nicht bei anderen Leuten, sondern bei dir, und du hast ihn doch mitgemietet? Und da greift doch nicht jede Haftpflicht?
Der unter deutschen Gebildeten am meisten verbreitete Aberglaube ist der, dass sie Englisch koennten. (Johannes Gross)
Doch, das ist eine Haftpflichtsache. Uns ist mal was ähnliches passiert mit einer Lampe, die unseren Kunststoffensterrahmen angesengt hat. Das hat die Haftpflicht anstandslos bezahlt. Der Vermieter muss nur schriftlich bekunden, dass er als Eigentümer den Schaden behoben haben will. Reine Formalie. Dann musst du ein Formular ausfüllen, wie wann was wo warum passiert ist und ab in die Post. Ich glaube sogar, wir mussten gar nichts vorstrecken, sondern die Versicherung hat die Rechnung vom Handwerker direkt bezahlt. Mach dir also keine Sorgen. Vorausgesetzt natürlich du hast eine Haftplichtvers.
Hallo,
vielen Dank für Eure bisherigen Antworten!
Ich habe zwar eine Haftpflicht, bzw. bin mit meinem Papa mitversichert, aber dieser wiederum behauptet, daß die Haftpflicht in diesem Fall nicht eingreift, da ich wohl als Mieter eine Art Besitztum der Wohnung und in diesem Fall des Teppiches eingehe und dies nicht unter die Schäden anderer Leute fällt...mhh..
Ich rechne halt mal mit dem schlimmsten Fall, nämlich, dass ich den Schaden bezahlen muss, aber ich frage mich, wieviel, und ob da bedingt durch das Alter des Teppichs ein Abstrich gemacht wird..??
Ohje..das wird noch heiter..;-((
Vielen Dank und liebe Grüße!
Hallo Izabella,
ich kann mir eigentlich auch nicht vorstellen, dass die Haftpflichtversicherung zahlt - dachte die zahlt nur für Schäden, die Du anderen (bzw. ihrem Eigentum) zufügst.
Aber ich habe schon mal gehört, dass der Vermieter alle 10-12 Jahre den Teppichbpden erneuern muss. solche vorschriften müssten doch irgendwo nachzulesen sein?
viele grüße,
Versi
Ich will Sommer!
Hallo Versi und alle anderen Problemgeplagten und freundlichen Antwortgeber!
Also ich werd morgen mal bei der Haftpflicht nachfragen, und es Euch dann wissen lassen.
Ich denke irgendwie auch, daß zumindest der Faktor Zeit, also das Alter des Teppichs vielleicht einen positiv schrumpfenden Effekt auf die von mir noch zu entrichtende Summe haben sollte/könnte...
Viele Grüße von "dermitTischgrillumsichschmeißenden"
Izabella