... und die Sache mit den Italienern und Griechen dürfte wohl im Moment deshalb in Bewegung gekommen sein, weil EU-Recht verlangt, dass Deutschland seine Doppelstaatler nicht schlechter stellt als das andere "beteiligte" EU-Land, wenn also die Italiener und Griechen kein Theater machen, "dürften" die Deutschen das auch nicht.
Was die USA angeht, scheinen unterschiedliche Doppelstaatler unterschiedliche Auskünfte zu kriegen, evtl. auch je nach Geburtsjahr. Ich kenn jede Menge Doppelstaatlerfrauen der Geburtsjahre 1970 bis 1985, denen mehrfach versichert wurde, sie müssten nicht abgeben, bei kleinen Mädchen nach Geburtsjahr 1990 höre ich mittlerweile durchwegs, dass sie sich mit 18 entscheiden müssen. Seltsam.
Die Italiener (auch die Griechen) haben ius sanguinis (wobei interessanterweise immer auf den Vater hingewiesen wird, war ähnlich früher bei den USA auch so, dass nämlich uneheliche Kinder von US-Männern mit Bürgerinnen anderer Staaten nicht automatisch US-Bürger wurden; auch in Deutschland war bis 1974 der Vater relevant), allerdings wohl mit der lustigen Eigenheit, dass man durch einige Jahre Arbeit für die italienische Regierung das Recht auf den Pass erwerben kann. Da gibts dann immer den Scherz vom chinesischen Pförtner der italienischen Botschaft in Peking, der nach, keine Ahnung, fünf Jahren auch ohne ein Wort Italienisch einen italienischen Pass bekommen könne. Obs stimmt?
Der unter deutschen Gebildeten am meisten verbreitete Aberglaube ist der, dass sie Englisch koennten. (Johannes Gross)