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Thema: Deutsche Staatsbürgerschaft/Ausländer

  1. #11
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    Also mein Kenntnisstand war, dass man (in den meisten Fällen, und ich zählte dazu) seine Staatsbürgerschaft ablegen muss.
    Aus diesem Grund bin ich keine deutsche...

    Ich bin allerdings werder hier geboren, noch habe ich deutsche Angehörige
    ****************

  2. #12
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    Hallo Anna,

    ich weiß ja nicht, wofür Du das brauchst, aber ist es nicht so, daß in Deutschland dann z.B. NUR die deutsche Stabü gültig ist, in Griechenland andererseits auch Deine griechische Stabü weiterhin gilt?

    Also, ich wußte bis vor kurzem z.B. auch nicht, daß ich bei Bedarf drei Staatsbürgerschaften haben könnte, wenn ich sie in den Geburtsländern meiner Eltern beantragen würde.

    LG
    T

  3. #13
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    Hallo,

    Also ich hab mich jetzt erkundigt, und man kann jetzt die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen, ohne zu beantragen, bzw. unterschreiben zu müssen, dass man seine griechische abgibt.

  4. #14
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    Hallo zusammen,

    angie2002 hat hierzu ja schon wesentliche Links gesetzt.

    ...Juristen können dazu vielleicht Genaueres sagen...

    M.K. ist es so, daß es von Land zu Land diesbezüglich unterschiedliche Regeln gibt. So gibt es die "Bluts"Bürgersschaft und die "Geburts"Bürgerschaft.
    Deutschland hat die Blutsbürgerschaft. Deshalb sind auch Banater Schwaben, Schlesier Moldaudeutsche, etc. selbst nach Generationen in ihrem eigentlichen Heimatland noch "Deutsche" mit Anspruch auf die deutsche Staatsbürgerschaft, wenn sie mit einer Ahnentafel nachweisen können, daß "Blutreinheit" besteht.
    Wer (bsp.)hingegen als Deutsche in in den USA ein Kind gebärt, kann für das Kind die US Staatsbürgerschaft beantragen ( gewisse Regeln gibt es auch hier) . Kehrt die Mutter mit dem Kind nach Deutschland zurück, kann sie außerdem noch die deutsche Staatsbürgerschaft für das Kind beantragen. Nun hat das Kind eine Doppelstaatsbürgerschaft. Es gibt auch Fälle mit multiplen Staatsbürgerschaften.

    Etliche Länder entlassen ihre Staatsbürger nicht, bsp. wenn auch sie Blutsbürgerschaft haben. Dann sind auch zwei Staatsbürgerschaften möglich. So kenne ich etliche Deutschpolinen und Deutschtürkinen.

    Der Rechtssicherheit wegen ist es (ohne Gewähr) so, daß nur die Staatsbürgerschaft aktiv ist, in dessen Land der Betreffende seinen Lebensmittelpunkt hat. Doch auch hier ist die Auslegung Ländersache. Junge Deutschtürken werden u.U. zwei Mal zum Wehrdienst einberufen (wobei eine Ableistung ausreicht) .

    Welche Form der Staatsbürgerschaft Griechen und Italiener haben, weiß ich nicht.

    Es grüßt Das Licht
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  5. #15
    mafalda ist offline Portenya with an attitude
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    ... und die Sache mit den Italienern und Griechen dürfte wohl im Moment deshalb in Bewegung gekommen sein, weil EU-Recht verlangt, dass Deutschland seine Doppelstaatler nicht schlechter stellt als das andere "beteiligte" EU-Land, wenn also die Italiener und Griechen kein Theater machen, "dürften" die Deutschen das auch nicht.

    Was die USA angeht, scheinen unterschiedliche Doppelstaatler unterschiedliche Auskünfte zu kriegen, evtl. auch je nach Geburtsjahr. Ich kenn jede Menge Doppelstaatlerfrauen der Geburtsjahre 1970 bis 1985, denen mehrfach versichert wurde, sie müssten nicht abgeben, bei kleinen Mädchen nach Geburtsjahr 1990 höre ich mittlerweile durchwegs, dass sie sich mit 18 entscheiden müssen. Seltsam.

    Die Italiener (auch die Griechen) haben ius sanguinis (wobei interessanterweise immer auf den Vater hingewiesen wird, war ähnlich früher bei den USA auch so, dass nämlich uneheliche Kinder von US-Männern mit Bürgerinnen anderer Staaten nicht automatisch US-Bürger wurden; auch in Deutschland war bis 1974 der Vater relevant), allerdings wohl mit der lustigen Eigenheit, dass man durch einige Jahre Arbeit für die italienische Regierung das Recht auf den Pass erwerben kann. Da gibts dann immer den Scherz vom chinesischen Pförtner der italienischen Botschaft in Peking, der nach, keine Ahnung, fünf Jahren auch ohne ein Wort Italienisch einen italienischen Pass bekommen könne. Obs stimmt?
    Der unter deutschen Gebildeten am meisten verbreitete Aberglaube ist der, dass sie Englisch koennten. (Johannes Gross)

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