Ja, das musst du wohl.
Du hast einen gültigen Kaufvertrag abgeschlossen.
Und der Verkäufer scheint auf stur zu schalten, was sein gutes Recht ist.
Hi Beauties
Da mir mein Handy geklaut wurde, habe ich letztes WE bei ebay ein Neues per Sofortkauf erworben.
Zu meiner großen Überraschung habe ich mein altes Handy jedoch zurückbekommen.
Einen Tag nach Sofortkauf habe ich dem Verkäufer gemailt, dass ich gerne von dem Kauf zurücktreten würde.
Tagelang keine Reaktion, jetzt eine Zahlungserinnerung. Habe nochmal hingemailt, es kam nichts zurück
Werde wohl in den sauren Apfel beissen müssen, oder?
LG
geri
Ja, das musst du wohl.
Du hast einen gültigen Kaufvertrag abgeschlossen.
Und der Verkäufer scheint auf stur zu schalten, was sein gutes Recht ist.
du wirst bei ebay ja auch drauf hingewiesen das du den Kauf nicht mehr rückgängig machen kannst. Ein Sofortkauf ist bindend. Ausserdem muss der Verkäufer ja auch ebay Gebühren bezahlen. Also wenn das einer mit mir machen würde dann würde ich das auch nicht gut finden.
Rückgängig machen kann man einen Sofortkauf nicht mehr - wie meine Vorrednerinnen es schon richtig erklärt haben und wenn der VK sich nicht umstimmen lässt: Pech.
Du kannst natürlich auch dennoch nicht bezahlen und eine schlechte Bewertung nebst Verwarnung in Kauf nehmen - aber Vorsicht: nach drei Verwarnungen wird man bis auf unbestimmte Dauer von Ebay gesperrt.
Liebe Grüsse,
Corleona
oder du versuchst, das neu erworbene handy bei ebay wieder zu verticken. ist immerhin besser als nichts, und los wirst du es ganz bestimmt. oder suchst du vielleicht grad ein ganz besonderes geschenk für jemanden...?!...
Ist es ein privater Verkäufer oder ein gewerblicher? Bei gewerblich hast Du selbstverständlich 14 Tage Rücktrittsrecht nach Fernabnahmegesetz.
Viele Grüsse
Fishie
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Wie viele Sorgen von einem abfallen, wenn man beschließt, nicht etwas, sondern jemand zu sein
Hi,
ein gewerblicher zum Glück.
Er hat sich gemeldet, bin aus der Sache raus
Gruß, geri