Hi Kristina,

die Firma ist verpflichtet dir Reisekosten zu erstatten, meist die Bahnfahrt 2. Klasse, es sei denn sie schließen es im Einladungsschreiben ausdrücklich aus.
Dann kannst du dir deine Fahrtkosten nur über den Lohnsteuerjahresausgleich holen.
Bei langen Anfahrten (Hotelübernachtung) würde ich es im vorhinein abklären, wenn du eingeladen wirst.
Die meisten Firmen schicken ja Einladungsschreiben und dann muß man ihnen bestätigen, ob man an dem Termin kann oder nicht, das ist eine gute Gelegenheit abzuklären, was sie an Kosten übernehmen (Bahnfahrt, Autofahrt...)

LG
Astrid