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Thema: Kostenerstattung Vorstellungsgespräch

  1. #1
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    Standard Kostenerstattung Vorstellungsgespräch

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    Hallo,

    wie bekommt man Fahrtkosten und etwaige Übernachtungskosten von eine Vorstellungsgespräch zurück, wenn man den Job nicht bekommen hat

    Schicke ich der Firma hinterher eine Rechnung oder kann ich das erst ein Jahr später steuerlich geltend machen?

    Und wieviel kann ich abrechnen (pro km, pro Übernachtung)?
    Liebe Grüße,
    Kristina

  2. #2
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    Eigentlich hätte das die Firma mit dir schon bei der Vorstellung klären müssen. Ich frage dann immer nach Fahrtkostenbelegen. Du solltest jetzt die Belege an die Firma schicken, mit deiner Konto-Nr., und um Erstattung bitten.

  3. #3
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    Ich hatte noch kein Vorstellungsgespräch, hoffe aber demnächst welche zu haben

    Fragst du während des Gespräches nach den Fahrtkostenbelägen? Und wenn fragst du da, den Personalchef?
    Ich will nichts falsch machen
    Liebe Grüße,
    Kristina

  4. #4
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    Hi Kristina,

    die Firma ist verpflichtet dir Reisekosten zu erstatten, meist die Bahnfahrt 2. Klasse, es sei denn sie schließen es im Einladungsschreiben ausdrücklich aus.
    Dann kannst du dir deine Fahrtkosten nur über den Lohnsteuerjahresausgleich holen.
    Bei langen Anfahrten (Hotelübernachtung) würde ich es im vorhinein abklären, wenn du eingeladen wirst.
    Die meisten Firmen schicken ja Einladungsschreiben und dann muß man ihnen bestätigen, ob man an dem Termin kann oder nicht, das ist eine gute Gelegenheit abzuklären, was sie an Kosten übernehmen (Bahnfahrt, Autofahrt...)

    LG
    Astrid

  5. #5
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    Hallo,

    bei meinen Vorstellungsgesprächen habe ich die Fahrtkosten auch erstattet bekommen. Zuerst stand es so in der EInladung, und dann habe ich nach den Gesprächen so ein Formular bekommen, das ich ausgefüllt und zurückgeschickt habe.

    Es kann aber u.U. dauern, bis das Geld da ist. Bei mir waren es je 3-4 Wochen.

    @ Isis & Angelika: Mich würde interessieren, ab welcher Entfernung vom Wohnort man eine Hotelübernachtung bezahlt bekommen könnte? Gibt es da eine "Faustregel"?

    lg

    musika
    Eleganz ist, wenn Charme durch die hohe Schule
    der Kultur gegangen ist.

  6. #6
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    Danke für die Antworten, jetzt sehe ich schon klarer

    Wie ist das im öffentlichen Dienst, wenn ich mich bei einer Uni oder anderen staatlichen Stelle ein Vorstellungsgespräch habe, geht die Rückerstattung bestimmt bloss über die Steuer oder


    Original geschrieben von musika
    @ Isis & Angelika: Mich würde interessieren, ab welcher Entfernung vom Wohnort man eine Hotelübernachtung bezahlt bekommen könnte? Gibt es da eine "Faustregel"?
    *meld* interessiert mich auch brennend
    Liebe Grüße,
    Kristina

  7. #7
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    Hallo Kristina,

    auf der öffentliche Dienst muss die Fahrtkosten erstatten. Über die Steuer bekommst du ja nur einen Teil zurück, wenn du überhaupt über die Werbungskostenpauschale kommst. Du machst dann also in jedem Fall einen Verlust. Melde dich dort und frage nach, wie weiter verfahren werden soll.

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