Hallo,
wir haben aktuell das Problem, dass der Herd, der in der angemieteten Wohnung vorhanden war, mittlerweile langsam auseinanderfaellt. Sprich: es funktionieren nur noch 2 Platten und mit der Backrohre gibt es auch irgendein noch nicht naeher spezifiertes Problem.
Wer muss nun die Reparatur zahlen bzw. ist hier wohl ein neuer Herd angebracht, da die Platten auch schon recht fretig aussehen. Wer zahlt?
1. Wir?
2. Der Vermieter?
3. Die Haftpflicht?
Habt ihr eine Idee? Leider ist unsere Vermieterin schlecht erreichbar, vom daher waere mir die Haftplichtloesung lieber.
Reni
Der Vermieter zahlt, wenn der Herd zur Wohnungsausstattung gehört, wenn Ihr den Herd mitgebracht habt, dann zahlt Ihr.
Die (Eure) Haftpflichtversicherung würde nur zahlen, wenn Ihr den Herd (versehentlich) kaputtgemacht habt.
Und die Reparatur ist bestimmt teurer als ein Neukauf - aber ich würd mich ganz schnell darum kümmern, nicht daß da irgendwas an der Elektrik oder so faul ist und Eure Küche dann abfackelt
LG
Peggy