Ergebnis 1 bis 9 von 9

Thema: Beratung beim Anwalt wg. Arbeitsvertag??

  1. #1
    Registriert seit
    11.03.02
    Beiträge
    985

    Standard Beratung beim Anwalt wg. Arbeitsvertag??

    Anzeige
    Hallo,

    ich überlege momentan, ob ich die Beratung eines Anwalts in Anspruch nehme.

    Es geht nämlich um meinen Arbeitsvertrag. Mir wurde ein befristeter Vertrag ausgestellt, der über 5 Jahre läuft. Ich war deswegen auch schon beim Personalrat, und man sagte mir, dass befristete Verträge über 5 Jahre ungültig sind, und ich somit eigentlich schon einen unbefristeten Arbeitsvertag hätte . Jetzt frage ich mich, ob dieser Vertrag rückwirkend geändert wird ODER ob ich einen ganz neuen Arbeitsvertag bekomme. Wenn ich einen neuen Vertrag bekäme, hieße dass, das ich 41 Std. arbeiten muss und kein urlaubsgeld mehr bekäme (bin im öffentl. Dienst). Da wollte ich mal einen Anwalt befragen..

    Was mag so eine Beratungsstunde wohl kosten?

    LG
    Salzdiamant

  2. #2
    Registriert seit
    17.10.03
    Beiträge
    2,525
    Hallöchen,

    bist Du nicht vielleicht Rechtsschutz versichert? Dann wäre die Beratung kostenlos, sofern Du Arbeitsrecht drin hast.
    Ansonsten gehen Beratungen je nach Wert und liegen so bei 50-300 EUR. Es kommt ganz drauf an.
    Aber mann kann das auch festlegen lassen, es kommt auch auf den Anwalt an.

    Vielleicht rufst Du einfach eine Kanzlei an und fragt ganz gezielt nach dem Honorar.

    Viel Glück!

    LG

    Krichi

  3. #3
    Registriert seit
    11.03.02
    Beiträge
    985
    Hallo Krichi,

    ne bin nicht rechtsschutzversichert. Aber Du hast Recht, ich sollte einfach mal anrufen und fragen. Danke !

    LG
    Salzdiamant

  4. #4
    Registriert seit
    17.10.03
    Beiträge
    2,525
    Und, was hat es ergeben?!

    LG

  5. #5
    Registriert seit
    11.03.02
    Beiträge
    985
    Hab mich bis jetzt noch nicht informiert
    Hat auch noch ein wenig Zeit

    LG
    Salzdiamant

  6. #6
    Registriert seit
    31.08.01
    Beiträge
    10,973
    HallO!

    Zumindest hier in Österreich kann ein Arbeitsvertrag uneingeschränkt befristet werden. Es ist sogar eine Befristung auf Lebzeiten des Arbeitgebers zulässig und ähnliches.

    Eventuell wird ein befristeter Vertrag zu einem unbefristeten, wenn ein Kettenarbeitsvertrag vorliegt: Dein Arbeitsgeber dir also mehrere befristete Arbeitsverträge hintereinander anbieten will und die einzelnen Befristungen sachlich nciht gerechtfertigt sind.
    Ist das bei dir der Fall?

    Falls in Deutschland ein 5Jahre-Befristung nicht möglich sein sollte (glaub ich aber nicht), so bräuchtest du allerdings trotzdem keinen neuen Vertrag, der Vertrag wäre nur hinsichtlich der Befristung teilnichtig. Vertragsinhalt ist ja nicht der Wisch, auf dem es steht, sondern die Parteienvereinbarung innerhalb des gesetzlich vorgesehen Rahmen.
    Das, das, das...und das und das und das und das und das nehm ich auch.

  7. #7
    Registriert seit
    11.03.02
    Beiträge
    985
    Hallo fille,

    Du kennst Dich aber gut aus

    Also ich weiß nicht genau wie ich das am besten erklären kann... ich weiß auch nicht, ob es nur für Arbeitsverträge im öffentlichen Dienst gilt, oder überall

    Es ist bei meinem Arbeitgeber auf jeden Fall so, dass befristete Arbeitsverträge höchstens für 5 Jahre ausgestellt werden dürfen, keinen Tag länger! Meiner geht aber 4 Monate drüber , die haben nicht aufgepasst. Wenn man hier 5 jahre befristet beschäftigt war, können die auch keinen weiteren befristeten Vertrag mehr ausstellen! Nur unbefristet, sonst muss man gehen!
    Befristete Arbeitsverträge über 5 Jahre sind ungültig. Man sagte mir, dass ich mit diesem ungültigen Arbeitsvertrag eigentlich schon unbefristet beschäftigt wäre... aber ich kenne mich da halt leider nicht so genau aus..

    Also das hört sich ja schonmal gut an:
    "Falls in Deutschland ein 5Jahre-Befristung nicht möglich sein sollte (glaub ich aber nicht), so bräuchtest du allerdings trotzdem keinen neuen Vertrag, der Vertrag wäre nur hinsichtlich der Befristung teilnichtig."
    Aber das versteh ich nicht :
    Vertragsinhalt ist ja nicht der Wisch, auf dem es steht, sondern die Parteienvereinbarung innerhalb des gesetzlich vorgesehen Rahmen.

    LG
    Salzdiamant

  8. #8
    Registriert seit
    31.08.01
    Beiträge
    10,973
    Halo salzdiamant!

    Im öffentlichen Dienst sind Befristungen vielleicht vorgesehen (je nach branche? ), da hast du Recht. Sollte das aber so sein, so wird dein überfirsteter Vertrag mE nicht in einen 5Jahre befristeten umgedeutet, sondern in einen unbefristen.
    Der Vertrag wird dann nicht rückwirkend auf (deinen Antrag hin) "verändert", sondern hat immer shcon anders bestanden, da die Befristung nichtig ist.
    Bist du Beamter oder Vertragsbedienster?
    Das, das, das...und das und das und das und das und das nehm ich auch.

  9. #9
    Registriert seit
    11.03.02
    Beiträge
    985
    Anzeige
    Hallo fille,

    heißt das, dass ich evt. gar keine anderen/neuen Arbeitsvertrag bekomme?? Dass also der Arbeitsvertrag von Anfang an unbefristet war?

    Öhm, Beamte bin ich nicht, bei uns nennt sich das Angestellte.

    Lg
    Salzdiamant

Ähnliche Themen

  1. Beratung für Mineralfoundation
    Von Purzel im Forum Beauty
    Antworten: 50
    Letzter Beitrag: 08.07.08, 00:06:13
  2. Schleswig-Holstein: Anwalt gesucht
    Von Zelda im Forum Gelesen & gehört
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 01.10.07, 09:13:58
  3. bekommt ein Anwalt Stundenlohn?
    Von Lauryn im Forum That's Life
    Antworten: 7
    Letzter Beitrag: 31.01.07, 10:28:41
  4. Suche (Fach)Anwalt in Sachen Arbeitsrecht
    Von Vania im Forum That's Life
    Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 02.04.04, 15:27:35
  5. Ärger mit der Telekom! Hilfe! Anwalt?
    Von skaja im Forum That's Life
    Antworten: 5
    Letzter Beitrag: 03.04.01, 14:27:00

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •