Hallo,

wenn mir die Kreditkarte falsch belastet wurde (z.B. weil ich deren Nummer im Internet angeben musste, es dann aber nicht zum Abschluss eines Vertrages kam) - wer muss nun was beweisen?
Meine blöde Sparkasse möchte nämlich, dass ich bei dem Internet-Anbieter anrufe und dann eine schriftliche Erklärung abgebe. Natürlich innerhalb von 8 Tagen. Und eine Gutschrift habe ich auch nicht bekommen.

Muss ich meine Unschuld beweisen???
Oder ist es nicht eher so, dass die belastende Stelle ihren Anspruch nachweisen muss??

Wer kennt sich da aus?

LG
Steffi