hallo steffi,
ich bin der meinung, dass die belastende Stelle ihren Anspruch nachweisen muss.
Hallo,
wenn mir die Kreditkarte falsch belastet wurde (z.B. weil ich deren Nummer im Internet angeben musste, es dann aber nicht zum Abschluss eines Vertrages kam) - wer muss nun was beweisen?
Meine blöde Sparkasse möchte nämlich, dass ich bei dem Internet-Anbieter anrufe und dann eine schriftliche Erklärung abgebe. Natürlich innerhalb von 8 Tagen. Und eine Gutschrift habe ich auch nicht bekommen.
Muss ich meine Unschuld beweisen???
Oder ist es nicht eher so, dass die belastende Stelle ihren Anspruch nachweisen muss??
Wer kennt sich da aus?
LG
Steffi
Wer mich ärgert, bestimme ich.
hallo steffi,
ich bin der meinung, dass die belastende Stelle ihren Anspruch nachweisen muss.
VG
Karin :-)
Das Heute - richtig gelebt -
macht jedes Gestern zu einem Traum voller Glück
und das Morgen
zu einer Vision voller Hoffnung
Ist so.Original geschrieben von Karin
hallo steffi,
ich bin der meinung, dass die belastende Stelle ihren Anspruch nachweisen muss.
DIE müssen da anrufen und DIE müssen beweisen, dass die Abbuchung rechtens war.
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Hallo Steffi,
ich hatte mal ne doppelte EC-Karten-Abbuchung. Es hat einen Anruf und keine Minute gekostet, bis MEINE Bank das Geld wieder zurückgebucht hatte. Sie meinten, dann sollen die sich mal melden wenn sie meinen Ansprüche zu haben...
Naja, Sparkasse ist da wohl etwas dödelig
Hallo!
Bei mir hat die TUI mal zuviel abgebucht, bzw. hab ich das schon auf der Rechnung ersehen können und dann bei meiner Sparkasse angerufen, damit die gar nicht erst zuviel einziehen können.
Die SSK hat dann aber gemeint, daß sie verpflichtet sind, diesen Betrag einzulösen, ich konnte dann erst im Nachhinein den zuviel abgebuchten Betrag bei der Tui zurückfordern, hat auch gedauert.
vg, sharkzzz