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Thema: Hilfe, wg. Bankfrage

  1. #1
    Registriert seit
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    Standard Hilfe, wg. Bankfrage

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    Hallo,

    sagt mal, weiß Jemand von Euch ob dritte Personen, also auch Familienmitglieder Auskünfte erhalten wann von mir ein Sparbuch geschlossen wurde?

    Habe Niemandem die Vollmacht dafür erteilt, aber Sparbuchnummer ist bekannt.

    Liebe Grüße und vielen Dank.
    Christine

  2. #2
    Registriert seit
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    35,048
    Wenn die Person nicht bevollmächtigt ist, darf sie normalerweise nichts davon erfahren, dann hat sich wohl ein Angestellter der Bank verplappert....

    hdh,
    Curly
    Es nimmt der Augenblick, was Jahre gaben.
    (nach Johann Wolfgang von Goethe)

  3. #3
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    Hallo Christine,

    normalerweise nicht - Bankgeheimnis. Aber: wenn man jemanden von der Bank kennt, kann es schon durchaus sein, dass dieser unter dem Mantel der Verschwiegenheit doch Auskünfte erteilt. Ist auf jeden Fall meine Erfahrung. Mein Erzeuger konnte seinerzeit sogar ein auf mein Namen lautendes Sparbuch auflösen. Ich war bereits über 18, Vollmacht hatte er auch keine, aber die Tusse hatte er bequatscht. Die Dame ist jetzt nicht mehr bei der Bank. So was geht ja eigentlich auch gar nicht.Die Sparbuch-Nr. ist doch auch egal, wenn man den Namen hat. Aber, wer will´s denn nachweisen, woher die Auskünfte stammen? Ich habe ganz private Dinge jetzt nur noch bei Banken, wo ich 1000 % weiss, dass mich dort keiner kennt.

    Schönen Sonntag noch!

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