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Thema: Wohngeld, Bafög, etc. - während der Weiterbildung den Lebensunterhalt bestreiten

  1. #1
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    Standard Wohngeld, Bafög, etc. - während der Weiterbildung den Lebensunterhalt bestreiten

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    Hallo Ihr Lieben,

    ich bräuchte mal Euren Rat... vielleicht war jemand von Euch schon mal in solch einer Situation oder arbeitet auf Ämtern und kann mir deshalb Tipps geben.
    Es geht darum: mein Freund möchte sich zum Techniker weiterbilden (die Schule hat schon bestätigt, dass er anfangen könnte). Aufgrund seines Fachabiturs kann er das auch in einem Schuljahr durchziehen und er kann Meister-Bafög beantragen. Allerdings wird das wohl nicht für den Lebensunterhalt ausreichen. Er hat auch noch Raten für seine Eigentumswohnung abzubezahlen (fällt halt an wie monatliche Miete - ach ja, wir wohnen übrigens nicht zusammen).
    Nun stellt sich die Frage, woher er sonst noch Unterstützung beziehen kann. Arbeitslosengeld (er wurde wegen der schlechten Auftragslage als Jüngster im Betrieb gekündigt ) wird er nicht bekommen, weil er während seiner Schulzeit ja nicht verfügbar zum Antritt einer neuen Arbeisstelle ist.
    Wir haben schon überlegt, ob er zum Meister-Bafög auch Wohngeld bekommen kann - werd mich gleich mal im Internet schlau machen. Aber haben wir vielleicht eine Geldquelle noch nicht in Betracht gezogen? Gibts da was?

    Liebe Grüße
    Monika

  2. #2
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    Hallo Violett7,

    Wohngeld dürfte so ziemlich die einzige zusätzliche staatliche Hilfe sein, die er in Anspruch nehmen kann.

    Fällt denn das Meister-BaFÖG so niedrig aus ?

    Oder ist es den normalen BaFÖG-Sätzen angeglichen (worden)?

    Wohngeld für Eigenheime und Eigentumswohnungen heisst übrigens "Lastenzuschuss" Wird aber ebenfalls bei der Wohngeldstelle beantragt und auch die Mietobergrenzen und die Einkommensgrenzen sind identisch.
    Liebe Grüsse,
    Corleona

  3. #3
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    Wer Bafoeg bewilligt bekommt, oder Anspruch auf Bafoeg hat, bekommt kein Wohngeld.
    Und Eigentumsbesitzer bekommen das glaube ich sowieso nicht.

    Nebenher arbeiten?

  4. #4
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    Hallo Monika,

    ich kann mich da Paris anschließen, wer BafoeG bekommt, kann kein Wohngeld beantragen, da im BafoeG-Betrag selbst schon so ein klitzekleiner "Wohngeldanteil" miteingerechnet wird...(das gilt allerdings für Studenten-BafoeG, vielleicht ist das beim Meister-BafoeG ja anders?)

    Hast Du schon auf http://www.daa-technikum.de/aktuelles/index-bafoeg.php3 geguckt?

    Viele Grüße

    Tromsöchen
    ***No soy monedita de oro para gustarles a todos.***

  5. #5
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    Hallo Ihr Lieben,

    Meister-BAföG beträgt 614 EUR monatlich. Davon die Eigentumswohnungsraten und dazu noch Lebensunterhaltskosten zu bestreiten wird schon nicht so leicht. Nebenher arbeiten stelle ich mir als schwierig vor... die genauen Schulzeiten weiß ich zwar nicht, aber es ist Vollzeit und natürlich muss er ja auch den Stoff aufbereiten und lernen.

    Hmmm, bisher habe ich so ein Wohngeld-Hinweisbooklet als pdf vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen gefunden. Ich hab nach solchen Ausschlusskriterien schon gesucht aber nichts gefunden. Das ist natürlich blöd, ein bisschen Wohngeld (ich meine schon das für Eigentümer, aber Wohngeld sagt sich so schön einfach) hätte schon weitergeholfen. Ich hoffe ganz arg, dass es beim Meister-BAföG anders ist. Mal sehen ob ich hierzu genaueres finde, aber auf der www.meister-bafoeg.de lassen die sich auch nicht drüber aus.

    Also jedenfalls schonmal Danke für die Hinweise

    Liebe Grüße
    Monika

  6. #6
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    Hi,

    ich kenn mich da jetzt auch nicht so gut aus, aber eine Freundin von mir hatte während der Ausbildung (es war eine schulische Ausbildung, deshalb gab es kein Lehrgeld), von ihrer Bank (ich glaube Sparkasse) so eine Art Ausbildungskredit bekommen. Ihr wurde monatlich Geld überwiesen. Nach dem Abschluss muss man es natürlich zurück zahlen,aber vielleicht ist das erst mal was?

    LG Janka.

  7. #7
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    Ihr dürft mir ruhig vertrauen, ich arbeite auf dem Wohnungsamt

    Zwischen Meister-BaFÖG und dem "normalen" BaföG für Studenten besteht ein Unterschied und in der Wohngeldgewährung wird diese nur ausgeschlossen, sofern es sich um Haushalte oder Alleinstehende handelt, die ausschliesslich das "normale" BaFÖG beziehen.

    Und selbstverständlich gibt es Wohngeld, also Lastenzuschuss für Eigenheimbesitzer. Woher hast Du die Information, dass es das nicht geben soll, Paris?

    @ Violett7:

    Dein Freund sollte unbedingt umgehend einen Antrag auf Lastenzuschuss stellen, es wird nämlich nur ab dem Monat des Antrageingangs gezahlt. Der Antrag darf zunächst ruhig formlos zur Fristwahrung sein, er braucht also erstmal kein Antragsformular. Wenn er jetzt noch im August beantragt, erhält er noch für den vollen Monat LZ.

    Noch eine Frage: übersteigen die Raten für die Eigentumswohnung u.U. das Einkommen? Oder sind sie so hoch, dass er mit dem Rest nicht mehr seinen Lebensunterhalt bestreiten kann?

    Dann muss er evtl. einer aufmerksamen Sachbearbeiterin nachweisen, wovon er denn - abgesehen vom LZ - seinen LU bestreiten will. Wenn Du noch Fragen hast, pn' mir ruhig
    Liebe Grüsse,
    Corleona

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