Arbeitslosmeldung bereits drei Monate vor Beginn der Arbeitslosigkeit möglich
Arbeitnehmer können sich bereits drei Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden. Bereits zu diesem Zeitpunkt können Sie einen Antrag auf Arbeitslosengeld mit Wirkung zum ersten Tag der Arbeitslosigkeit stellen.
Zu unterscheiden ist grundsätzlich zwischen Arbeitslosmeldung und persönlicher Arbeitssuchendmeldung. Die Arbeitssuchendmeldung muss sofort nach Kenntnis vom Ende eines Arbeitsverhältnisses erfolgen. Bei Versäumnissen nach Erhalt einer Kündigung bzw. Abschluss eines Aufhebungsvertrages drohen Einbußen beim Arbeitslosengeld von bis zu 1.500,00 .
rest ist hier:
http://www.suhl.ihk24.de/SHLIHK24/SH..._BA-Ich-AG.jsp