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Thema: Frage zu Ausbildung usw

  1. #31
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    Arbeitslosmeldung

    Sieben Tage Zeit

    Nach dem Gesetz muss die Arbeitslosmeldung „unverzüglich“ erfolgen. Wer sich nach seiner Kündigung innerhalb von sieben Wochentagen bei der Arbeitsagentur als arbeitslos meldet, handelt unverzüglich im Sinne des Gesetzes. Innerhalb dieser Frist darf die Arbeitsagentur das Arbeitslosengeld nicht wegen verspäteter Meldung kürzen.

    Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 14. Juni 2004 – S 33 AL 85/04

  2. #32
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    Arbeitslosmeldung bereits drei Monate vor Beginn der Arbeitslosigkeit möglich
    Arbeitnehmer können sich bereits drei Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden. Bereits zu diesem Zeitpunkt können Sie einen Antrag auf Arbeitslosengeld mit Wirkung zum ersten Tag der Arbeitslosigkeit stellen.
    Zu unterscheiden ist grundsätzlich zwischen Arbeitslosmeldung und persönlicher Arbeitssuchendmeldung. Die Arbeitssuchendmeldung muss sofort nach Kenntnis vom Ende eines Arbeitsverhältnisses erfolgen. Bei Versäumnissen nach Erhalt einer Kündigung bzw. Abschluss eines Aufhebungsvertrages drohen Einbußen beim Arbeitslosengeld von bis zu 1.500,00 €.

    rest ist hier:
    http://www.suhl.ihk24.de/SHLIHK24/SH..._BA-Ich-AG.jsp

  3. #33
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    ups...dann sorry für die falsche Info...

    in der heutigen Zeit tät´s mich aber nicht wundern, wenn ein Besuch beim AA noch am gleichen Tag erfolgen muss

  4. #34
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    In der heutigen Zeit gibt es einen Mangel an Arbeit und um das zu kompensieren wird so getan, als wären die Arbeitslosen selber schuld an ihrer Situation und auch daran wenn sie nichts Neues finden.
    Und man tut so als wäre mit mehr Druck mehr zu erreichen.
    Man schaltet Vermittler ein, die den Arbeitsmarkt nach Stellen abgrasen und dann € 1.500 dafür kassieren, wenn sie einen Arbeitslosen für über 1/2 Jahr in Arbeit bringen. Einen Teil kriegt der Vermittler sofort, Rest nach 1/2 Jahr.
    Dafür kriegt der Vermittelte dann € 1 weniger pro Stunde von dem neuen Arbeitgeber.
    Ich weiß ja nicht.

  5. #35
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    Original geschrieben von Nicht_der_Papa
    In der heutigen Zeit gibt es einen Mangel an Arbeit und um das zu kompensieren wird so getan, als wären die Arbeitslosen selber schuld an ihrer Situation und auch daran wenn sie nichts Neues finden.
    Und man tut so als wäre mit mehr Druck mehr zu erreichen.
    Man schaltet Vermittler ein, die den Arbeitsmarkt nach Stellen abgrasen und dann € 1.500 dafür kassieren, wenn sie einen Arbeitslosen für über 1/2 Jahr in Arbeit bringen. Einen Teil kriegt der Vermittler sofort, Rest nach 1/2 Jahr.
    Dafür kriegt der Vermittelte dann € 1 weniger pro Stunde von dem neuen Arbeitgeber.
    Ich weiß ja nicht.
    ich wundere mich, was ich so alles NICHT weiß. danke für die Info und das mit der Schuld erlebe ich auch so bei Bekannten, echt frech.

    LG alessa

  6. #36
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    Um mal zum Thema zurück zu kommen, Visagist ist im Gegensatz zum Maskenbildner kein staatlich anerkannter Beruf.

    Also als richtigen Beruf kann man nur den Beruf der Maskenbildners erlernen oder studieren.

    Guck mal da:
    http://www.einstieg.com/index.php?article=243&rubric=0

    http://www.essen.de/deutsch/Kultur_u...ungsberufe.htm
    http://www.swr.de/kaffee-oder-tee/ti.../21/print.html
    http://www.womensnet.de/index.de.htm...ellierbar.html

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