HI!
Möchte etwas zum Justizverständnis beitragen: Es ist nun nicht so, dass es für Vermögensdelikte schärfere Strahfrahmen gibt, sondern erst bei der Strafzumessung auf Motive und subjektive soziale Fähigkeiten des Täters eingegangen werden muss/wird.
Oft ist ein Gewaltverbrecher nicht so klardenkend und sysmtematischvorgehend wie die meisten, die ein Vermögensdelikt verüben- daher die vlt nach objektiver Sachlage oft nicht nicht nachvollziehbaren Strafen.
Was hat der Typ in diesem konkreten Fall denn für eine Strafe bekommen?In diesem Fall ist doch noch gar ncihts entschieden, wie ich das verstanden habe.
Meiner Meinung nach wird der Typ in diesem Fall sicherlich nicht mit zu wenig "davonkommen"
Das, das, das...und das und das und das und das und das nehm ich auch.