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Thema: Frage zu Reparaturen bei Mietswohnungen

  1. #1
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    Standard Frage zu Reparaturen bei Mietswohnungen

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    Hallo,

    vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen. Ich hab nämlich keine Ahnung von Mietrecht und so.

    Also, unser Wasserhahn am Waschbecken im Bad ist abgebrochen. Mein Vater hat sich das angesehen und meinte, dass die Abdichtung undicht geworden ist und dass dadurch das Metall von innen weggerostet ist. Wir brauchen eine neue Armatur (ca. 64 €), die natürlich auch eingebaut werden muss.

    Unser Vermieter meint aber, dass das eine Mieter-Sache sei. Immerhin ist das Ding ja abgebrochen und wir haben das kaputt gemacht. Er meinte zwar scheinbar großzügig, dass wir uns schon einig werden, trotzdem hat er gestern Abend nicht zurückgerufen. Er ist beruflich immer viel unterwegs und darum schwer zu erreichen.

    Was meint ihr dazu? Meiner Meinung nach muss das auf Kosten des Vermieters repariert werden. Mein Vater möchte das nicht machen, damit es nicht später mal heißt, dass der Wasserhahn nicht fachmännisch eingebaut wurde.

    Dazu muss ich sagen, dass wir bisher noch keine Probleme mit unserem Vermieter (privat) hatten und er sonst immer schnell zur Stelle war und sich auch oft erkundigt, ob bei uns alles in Ordnung ist.

    Es ist zwar nur eine Kleinigkeit, wird aber auf jeden Fall 100 € inkl. Montage kosten. Für eine Mietswohnung möchte ich das, ehrlich gesagt, nicht so gerne bezahlen.

  2. #2
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    Also, in den Mietverträgen, die ich mit meien Mietern habe, steht explizit, daß Reparaturen unter 100 Dm ( die sind schon älter, die Verträge)Ssache des Mieters sind. Das ist eine durchaus gängige Handhabung, kann auch bis heutzutage 100 Euro variieren. Also guckt erst mal in Euren Mietvertrag. Wenn das Ding abgebrochen ist, also Euer verschulden, müßt Ihr es natürlich zahlen, wenn es auch Versehen passiert ist, weil z.B. was draufgefallen ist oder so, kann evtl. Die Privathaftpflicht einspringen, sofern man eine hat, in der Miethaftpflichtschäden mitversichert sind. Bagatellschäden wie Dichtungen oder so werden in der regel schon vom Mieter bezahlt, ich sage das jetzt nicht, weil ich quasi "auf der anderen Seite" stehe, sondern weil ich es so Erfahrung kenne.

  3. #3
    Avatar von HopiStar
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    Hallo,

    ich denke, das ist unter "kleiner Schönheitsreparatur" zu verstehn und vom Mieter zu übernehmen ( auuserdem könnt ihr dann eine schöne Armatur kaufen ) und beim Einbau KANN man eigentlich gar nichts falsch machen, denke ich....

    Also soviel ich weiß, geht das zu Lasten des Mieters.

    Viele Grüße, Hopi
    Im Grunde ist ein Diamant auch nur ein Stück Kohle, das die nötige Ausdauer hatte

    Das Leben sollte NICHT eine Reise ins Grab sein mit dem Ziel wohlbehalten und in einem attraktiven und gut erhaltenen Körper anzukommen, sondern eher seitwärts hineinzuschlittern, Chardonnay in einer Hand, Erdbeeren in der anderen. Den Körper total verbraucht und abgenutzt, und dabei jubelnd …WOW, was für ein Ritt...!

  4. #4
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    danke, Hopi, feines Mädchen, magst Du in eine meiner Wohnungen einziehen??

  5. #5
    Avatar von HopiStar
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    Tut mir leid , momentan bin ich vergeben aber unsere alte Vermieterin ist tatsächlich sehr traurig, daß wir gehen *sagzumAbschiedleiseServus* *undjetztgeheichschöneArmaturkaufen*
    Im Grunde ist ein Diamant auch nur ein Stück Kohle, das die nötige Ausdauer hatte

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  6. #6
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    Hallo,

    unser Vermieter hat sich die Sache noch mal überlegt und zahlt sie, ich musste ihn nicht mal anrufen. Er ist eigentlich wirklich kulant. Der Klempner kommt in einer Stunde.

    Hab mal im Internet recherchiert. Diese "KLeinteil"-Regelung gilt bis höchstens 75 €, muss aber im Mietvertrag stehen, weil sie sonst ungültig ist. Der Vermieter kann übrigens nicht verlangen, dass der Mieter diese Reparaturen selbst durchführt (wozu mein Freund ich auch wirklich nicht der Lage sind, 2 linke Hände).

    Hat sich also von selbst erledigt.

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