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Thema: Heute beim "Müller"

  1. #11
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    Weil ich das ja aus Prinzip gerne gewusst hätte, hab ich mal gegoogelt und nicht viel gefunden.

    Jedenfalls scheint die Taschenkontrolle an das Hausrecht gebunden zu sein und das kann außerhalb des Hauses nicht mehr in Anspruch genommen werden.
    Außerdem kannst Du die Frau wegen "falscher Verdächtigung", "Nötigung" usw. anzeigen.

    Gesetze,Urteile :

    Ladendiebstahl :

    Taschenkontrolle nur durch die Polizei

    Einzelhändler müssen im Kampf gegen Ladendiebe ihre rechtlichen Grenzen genau beachten. So untersagte der Bundesgerichtshof BGH(Az: VII ZR 221/95) dem Betreiber einer Einzelhandelskette, dessen Kunden die Durchsuchung der mitgebrachten Einkaufstaschen an der Kasse per Hinweistafeln anzudrohen.

    Ohne begründeten Verdacht sind Taschenkontrollen verboten. Sie stellen eine Vorverurteilung und Diskriminierung dar. Es dürfen dem Kunden auch keine Sanktionen angedroht werden, wenn er sich weigert, seine Tasche zu öffnen. Taschenkontrollen sind ausschließlich bei einem wirklich konkreten Verdacht auf einen Diebstahl zulässig, so der BGH (Az: VII ZR 221/95). Und nur dann darf der Hausdetektiv oder das Personal den Betreffenden bis zum Eintreffen der Polizei festhalten. Ausschließlich der Polizei ist es gestattet, Tasche und Person nach Diebstahlsgut zu durchsuchen.

    Sollte die Polizei nach zwei Stunden Wartezeit noch nicht eintreffen, so muß die betreffende Person freigelassen werden, wenn sie Personalien und Anschrift hinterläßt. Andernfalls gilt für ein weiteres Festhalten der Tatbestand der Freiheitsberaubung

    Auszug "Protector" Mai 1998, B14371

    Ich würde mich in jedem Fall beschweren. Frechheit.

  2. #12
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    Hallo,

    danke euch - Beschwerdemail an Müller (geht nur online übers Formular) ist schon unterwegs. Ich überlege mir jetzt wirklich ernsthaft meinen Anwalt einzuschalten (habe ich Ihnen auch geschrieben).
    Wenn ich gestern nicht so spät dran gewesen wäre hätte ich mich sicher geweigert, die ganze Angelegenheit war sehr ärgerlich und peinlich...

    LG Maxxine

  3. #13
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    Für ein angeblich sooo renomiertes Geschäft ist das wirklich ein Unding!!!

  4. #14
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    Hallo,

    von "Müller" noch kein Ton bin gespannt ob die sich noch rühren. Meine Freundin war übrigens am Samstag dort und hat besagte "Detektivin" gesehen die eine Ladendiebin erwischt hat und diese mit "Arm hintern Rücken" abgeführt hat
    Das muß ja wohl auch nicht sein, oder?

    LG Maxxine

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