In Ö. ist das so wie dein Freund sagt.
Also ich hab offiziell noch 7,5 Tage Urlaub dieses Jahr. Am 20.10. ist ja mein letzter Arbeitstag und davor kann ich ja noch meinen alten Urlaub abfeiern
Bekomm ich denn die 7,5 Tage oder Anteilmäßig?? Mein Freund meinte nämlich wenn man nach dem Juni (also nach der Hälfte des Jahres) erst gekündigt wird steht einem alles zu.
Habt Ihr eine Idee?
In Ö. ist das so wie dein Freund sagt.
Das, das, das...und das und das und das und das und das nehm ich auch.
oh hoffentlih hier auch. das wärs ja
Hallo!
Dir steht schon alles zu. Aber du bekommst auch eine Urlaubsbescheinigung, dass du den gesamten Jahresurlaub gewährt bekommen hast. Dann bekommst du evtl. beim Folgearbeitgeber keinen Urlaub mehr (kommt auf dessen Kulanz an).
Folgen beim Arbeitsamt kenne ich nur bei Abgeltung (Auszahlung) des Urlaubs, da gibt's dann eine Sperrfrist. Weiß nicht, ob das beim Nehmens des gesamten Urlaubs auch ist, ich glaube eher nicht...
LG
Christine
also, ich kenne es nur so, dass es anteilsmäßg errechnet wird was dir bis zum kündigungsdatum an urlaubstagen zustehen würde. errechnet vom gesamturlaub pro jahr für die gearbeiteten monate... so kenne ich das!
naja ist ja ende oktober... wenn ich ab 1.11. echt wieder was finden würde, würd ich eh keinen Urlaub nehmen wg Probezeit. Und 2 Monate halte ich es auch ganz gut ohne Urlaub ausOriginal geschrieben von Christine_0304
Hallo!
Dir steht schon alles zu. Aber du bekommst auch eine Urlaubsbescheinigung, dass du den gesamten Jahresurlaub gewährt bekommen hast. Dann bekommst du evtl. beim Folgearbeitgeber keinen Urlaub mehr (kommt auf dessen Kulanz an).
Folgen beim Arbeitsamt kenne ich nur bei Abgeltung (Auszahlung) des Urlaubs, da gibt's dann eine Sperrfrist. Weiß nicht, ob das beim Nehmens des gesamten Urlaubs auch ist, ich glaube eher nicht...
LG
Christine
Ich hab meiner Chefin das heut mal gesagt und das ist nun ok... nehme meine Überstunden und 2 Urlaubstage fürs Arbeitsamt und bleib halt ne woche vor dem 20. schon zuhause.
Zustehen würde er dir, auch trotz Probezeit (bei übrigem Anspruch). Aber das muss individuell mit dem jeweiligen Vorgesetzten geklärt werden. Evtl. auch die Übertragung ins neue Jahr.Original geschrieben von Crazymaus
naja ist ja ende oktober... wenn ich ab 1.11. echt wieder was finden würde, würd ich eh keinen Urlaub nehmen wg Probezeit. Und 2 Monate halte ich es auch ganz gut ohne Urlaub aus
Aber so passt das schon!
LG
Christine