Hamburg (AFP) - Der Hamburger "S-Bahn-Schubser" ist zu zweieinhalb Jahren Jugendstrafe ohne Bewährung verurteilt worden. Das Landgericht der Hansestadt befand den 19-Jährigen unter anderem der versuchten Tötung und der vorsätzlichen Körperverletzung schuldig. Er hatte im Mai im alkoholisierten Zustand eine 21-Jährige am S-Bahnhof Reeperbahn vor einen anfahrenden Zug gestoßen.

Das Opfer, das nur durch den beherzten Griff einer Freundin gerettet wurde, leidet noch heute unter den psychischen Folgen der Tat. "Dem Angeklagten war bewusst, dass die Tat zum Tod des Opfers hätte führen können", sagte der Vorsitzende Richter Egbert Walk in der Urteilsbegründung. Ugur I. habe dies jedoch billigend in Kauf genommen.

Die Ankläger hatten drei Jahre und neun Monate Haft für den Angeklagten gefordert. Die Verteidigung plädierte für eine Haftstrafe auf Bewährung, sie will nun eine mögliche Revision gegen das Urteil prüfen. Nach der Aufsehen erregenden Tat hatte die Hamburger Polizei tagelang mit den Bildern einer Überwachungskamera nach dem Täter gesucht. Der junge, illegal in Deutschland lebende Türke stellte sich schließlich freiwillig.

Das Gericht hielt dem nicht vorbestraften Angeklagten zu Gute, dass er nach erheblichem Alkoholkonsum vor der Tat in einen "affektiven Ausnahmezustand" geraten sei. Seine Steuerungsfähigkeit sei deshalb möglicherweise erheblich eingeschränkt gewesen, sagte Richter Walk. Zudem habe I. vor Gericht Reue gezeigt und sich bei seinem Opfer entschuldigt.

Der 19-Jährige hatte laut Gericht bereits vor der Tat in der S-Bahn mehrere Fahrtgäste angepöbelt. Nachdem er die junge Frau um ein Haar vor den Zug gestoßen hatte, habe er im Verlauf der Nacht - offenbar aus Wut und Frustration - noch wahllos auf andere Opfer eingeprügelt.

Die 21-jährige Geschädigte, die auch als Nebenklägerin in dem Verfahren auftrat, kämpft laut Gericht noch heute mit den Spätfolgen des traumatischen Erlebnisses. Die junge Frau denke oft über das Sterben nach und habe ihr Testament geschrieben, berichtete der Vorsitzende Richter. Nach Abschluss des Verfahrens wolle sie eine Psychotherapie beginnen.


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