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Thema: berufl. Wiedereinstieg im laufenden MuSchu?!?!

  1. #1
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    Standard berufl. Wiedereinstieg im laufenden MuSchu?!?!

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    Hallo

    wie Ihr alle wisst, bin ich jetzt im vierten Monat schwanger, wollte es auch gerade (stimmt wirklich, ich habe heute die Bescheinigung schreiben lassen ) die Mitteilung an meinen AG weitergeben, daß ich ein weiteres Kind erwarte. Nun ... unverhofft kommt oft... Seit nunmehr fast zwei Jahren würde ich gerne in Teilzeit wieder arbeiten...

    Just heute erhalte ich per Post ein Angebot in Teilzeit zu arbeiten bzw. eine Möglichkeit mich darauf zu bewerben... Ich habe grundsätzlich sehr große Lust dazu, wieder arbeiten zu gehen, zumal in Teilzeit, und ich müsste halt nur die Betreuungsfrage klären, was aber denke ich das kleinere Übel wäre.

    Jetzt aber wurmt mich eine kleine Sache: ich bin eigentlich Vertriebsmitarbeiterin in einer mittleren bis gehobeneren Stelle. Das Angebot ist als Sekretariatsstelle ausgeschrieben und auch entsprechend eintarifiert. Ich bin mir wohlgemerkt nicht zu fein, um als Sekretärin zu arbeiten, bitte nicht falsch verstehen. Ist es aber nicht seltsam einer Vertrieblerin eine Sek.Stelle anzubieten. Mein Einstieg in der Firma war eine Zwitterstelle (Sachb/ Sek). Danach war es nur noch Vertrieb.

    Was soll ich tun?

    Ich möchte auf keinen Fall, diese Chance einfach ausschlagen.
    Dafür habe ich viel zu lange zuhause gesessen und mich gefragt, welchen Teilzeitjob ich machen könnte. Aber ich will mich auch nicht verschlechtern... Schwierige Sache, das ganze...

    Aber wenn ich mich bewerbe, sieht das dann nicht doof aus, und heisst es nicht gleichzeitig, daß ich mich freiwillig abstufen lasse??? Worauf muß ich achten? Wie sieht es mit meinem tariflichen Lohn aus (der einige Stufen höher ist) ? Verliere ich automatisch den Anspruch darauf? Was wird dann geschlossen - eine tarifliche Änderung der Eingruppierung oder eine zeitweilige Umgruppierung für die Länge meiner Teilzeit?

    Jetzt die Gretchenfrage:
    Wenn ich mitteile, daß ich schwanger bin, habe ich überhaupt eine Chance auf eine Teilzeitstelle???

    Wenn ich es nicht mitteile, habe ich technisch gesehen, etwas verschwiegen und es ist auch nicht sehr fair, oder? Ich bin für Fair Play, aber habe ich eine ernsthafte Chance erwogen zu werden unter diesen Vorzeichen?

    Soll ich vielleicht erst einmal anrufen und nachfragen, wann die Arbeitszeiten sind, ab wann die Stelle besetzt werden soll?

    Ich finde das alles gar nicht leicht zu entscheiden--- Noch blöder ist es, daß ich unter massivem Zeitdruck stehe. Denn am Sonntag fliegen wir in Urlaub und "wenn" muß ich mich bis Freitag entscheiden, da wir danach ja weg sind (nominell bis spät. zum 15.10.) gemeldet bzw. beworben haben, da es sich um eine interne Stellenausschreibung handelt.

    Bitte helft mir bei einer vernünftigen Entscheidung. Bin ganz hin und hergerissen.

    Liebe Grüße
    Vania

  2. #2
    Avatar von HopiStar
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    Hallo Vania,

    viel kann ich dazu nicht sagen aber soviel ich weiss, bist Du verpflichtet, Deinen Arbeitgeber über eine Schwangerschaft zu informieren und hast da glaube ich, nicht wirklich die Option, das nicht zu tun , daher würde ich damit anfangen.

    Ich denke, das hat auch nichts mit Fair Plair sondern gesetzlichen Vorgaben zu tun aber ich kann mich irren.

    Viele Grüße, Hopi
    Im Grunde ist ein Diamant auch nur ein Stück Kohle, das die nötige Ausdauer hatte

    Das Leben sollte NICHT eine Reise ins Grab sein mit dem Ziel wohlbehalten und in einem attraktiven und gut erhaltenen Körper anzukommen, sondern eher seitwärts hineinzuschlittern, Chardonnay in einer Hand, Erdbeeren in der anderen. Den Körper total verbraucht und abgenutzt, und dabei jubelnd …WOW, was für ein Ritt...!

  3. #3
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    Ich kann dir leider auch nicht sehr helfen, aber ich würde auf jeden Fall mal wegen der Zeiten und Fristen da anrufen, dann weißt du Bescheid und "die" haben schonmal deinen Namen gehört, was bestimmt ein Vorteil ist. Und vielleicht (was ich nicht hoffe) hat sich die Sache ja dann vom Terminlichen schon erledigt.

    lg, Cottonmouth, die gestern eine positive Antwort auf ihre Bewerbung bekommen hat und auch nicht weiß ob sie es annehmen soll.
    Kann mir mal bitte einer das Wasser reichen?

  4. #4
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    Hallo Vania,

    mit tariflichen Geschichten kenne ich mich leider nullo aus,
    aaaber:

    - kannst Du Deine Vertriebskenntnisse im Sek einbringen?

    - was für eine Art Sekretariat ist das denn? Wenn ich so meine Freundin angucke - Edelassistenz bei einer Unternehmensbearbeitung - dann schlackern mir schon die Öhrchen was Aufgabengebiet und Verantwortung angeht. Da wäre Vertrieb als Erfahrung fast schon zuwenig

    - wie sind den Chancen, in Deinem jetzigen Gebiet halbtags zu arbeiten? Würde Dir Dein Chef da entgegenkommen?

    - aber bitte bedenke, dass bei Halbtagsmitarbeiten generell eher selten die spannenden Dinge landen. Ich war auch mal im Vertrieb und kann mir nicht vorstellen, dass die Kunden sich mit einem Halbtags-(Key-) Accounter zufrieden geben... die wollen ja auch gepinselt werden

    LG

  5. #5
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    Hallo,

    bei einem Einstellungsgespräch darf nicht nach einer bestehenden Schwangerschaft gefragt werden. Allerdings müßtest du nach Vertragsabschluß bei Arbetisbeginn deinen Arbeitgeber umgehend davon informieren.

    liebe Grüße
    eva

  6. #6
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    Hallo

    ich hab mich für den Weg "Ehrlich währt am längsten" entschieden. Denn ich denke, dies zeigt am ehesten, daß ich an einer langfristigen Zusammenarbeit interessiert bin.

    Hatte eben ein längeres Telefonat mit dem Verantwortlichen. Wir haben erst einmal über die Teilzeitsituation des Unternehmens gesprochen. Dann aber auch darüber, daß ich eben schwanger bin und ab wann mein nächster MuSchu beginnt, nämlich noch innerhalb meiner Elternzeit. Also: mal ganz ehrlich: es wäre für mich extrem beschwerlich, und fürs Unternehmen wäre es nicht wirklich sinnvoll, denn die Einarbeitungsphase in das neue Gebiet, dann die voranschreitende Schwangerschaft, die Betreuung meiner Kleinen, womöglich die Anschaffung eines zweiten Autos... Das alles noch obendrauf, ich weiß nicht, aber ich schätze mal, damit wäre nicht wirklich jemand gedient, weder mir, noch meinem Arbeitgeber.

    Aber ein Positives hat das Ganze auf jeden Fall: Ich habe mich noch einmal ins Gedächtnis gerufen, und es kann ja auch sein, daß ich dann Ende nächsten Jahres vielleicht wirklich eine Teilzeit anfangen kann. Ich bin jedenfalls froh, daß ich so gehandelt habe.

    Wenn in Deutschland Teilzeittätigkeiten so schwer zu bewerkstelligen sind, dann kann ich auch auf einen Moment warten, wo ich wirklich auch frei genug bin, diese Strapazen & den Hassle auf mich zu nehmen.

    Liebe Grüße
    Vania

  7. #7
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    ... es handelt sich ja auch zudem nicht um einen neuen Arbeitgeber, sondern um den AG, wo ich seit 99 nominell beschäftigt bin (wenn auch seit 2002 in Erz. Url.).

    LG Vania

  8. #8
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    vania,

    gesetzlich ist es wohl so, dass du NICHT WÄHREND deines mutterschutzes (or whatever this is called) wieder arbeiten DARFST.
    also nicht, wenn du die mutterzeit genommen hast!
    da kannst du nicht "einfach" herkommen und sagen "hier bin ich wieder"!
    rechtlich hast du da keinen anspruch auf einen arbeitsplatz!

    ich weiss ja nicht, aber wieso willst du jetzt plötzlich arbeiten?

  9. #9
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    Hallo @all

    Danke für die zahlreichen Meldungen zu dem Thema.

    @Hopi: Stimmt schon! Ja, drum herum komme ich eh nicht, und lieber jetzt als später. Nur hatte ich auch weiterhin auf eine Stelle gehofft und jetzt ist es quasi mit Einarbeitung und und schon fast wieder zu spät. Anders hätte es ausgesehen, wenn das Angebot ein halbes Jahr früher gekommen wäre.. Aber so ist es eben für mich dumm gelaufen.

    @Cottonmouth: wünsch Dir viel Glück bei der Entscheidungsfindung. So eine Situation hatte ich auch schon

    @Mayfair: Es wäre keine Chefsekretärinnen Stelle gewesen, abwechslungsreich und interessant, aber nicht die rechte Hand vom Chef. Das schlägt sich nämlich auch in der Eintarifierung nieder. Aber interessiert hätte es mich dennoch.

    @Mulle: Es ist ja kein neuer Arbeitgeber um den es geht, sondern mein "alter"... Da

    @inspire: Wenn überhaupt kann der AG eine Teilzeit in Erz. Zeit aus Kulanz möglich machen, aber verpflichtet ist er hierzu nicht. Aber diese Regelung von wegen "nicht arbeiten dürfen in Erz. Zeit", die Du nennst, ist seit einigen Jahren veraltet, da seit Anfang 2001 das neue Teilzeitgesetz Müttern (welche länger als ein Jahr unbefristet bei einem AG mit mehr als x MA arbeiten) ermöglicht, auch in der Erz Zeit Teilzeit (bis zu 20 WoStd) arbeiten - sofern nicht betriebliche Belange dagegen sprechen--- Soweit die Theorie

    Letzten Endes war der Wunsch nach Arbeit kein plötzlicher Entschluß, sondern ein lange gehegter Wunsch (der seit 2 Jahren besteht). Soviel zum "plötzlichen Entschluß" Ich hatte sogar schon einen offiziellen Antrag auf Teilzeit gestellt. Warum ist es so absonderlich, daß jemand, der gerne arbeitet, auch gerne mit Kindern wieder arbeiten gehen möchte? Von plötzlich kann da keine Rede sein

    LG Vania

  10. #10
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    Hallo Vania,

    ich kann Dich nur zu Deinem Entschluss beglückwünschen! Und ich hoffe für Dich, daß die "hasslefree time" mit zwei Kindern recht bald einsetzt

    Und dann wird sich was finden, Dein AG hat ja schon zartgrünes Licht signalisiert.

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